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09/2001
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Zulässige Mobilfunkstrahlung gesetzlich absenken

(um) Die Novellierung der 26. Bundesimmissionsschutzverordnung (BimSchV) hat die Fraktion der PDS in einem Antrag ( 14/7120) gefordert.

Danach soll die Regierung die zulässigen Emissionswerte unter Berücksichtigung der nicht thermischen Wirkungen im Mobilfunkbereich so weit absenken, dass gesundheitliche Beeinträchtigungen ausgeschlossen werden können.

Die Fraktion führt an, die 26. Immissionsschutzverordnung gelte nur für gewerbliche Einrichtungen und erfasse zudem nur ortsfeste Anlagen. Der Betrieb von Mobilfunktelefonen falle dagegen aus dem Anwendungsbereich der Verordnung. Bei geplanten weiteren 40.000 Mobilfunksendeanlagen zusätzlich zu bereits vorhandenen 35.000 Standorten mit 50.000 Sendeanlagen sei die Regelung absolut unzureichend. Nicht thermische Wirkungen elektromagnetischer Felder im Mobilfunkbereich würden nicht berücksichtigt und auf das Vorsorgeprinzip werde völlig verzichtet.

"Zur unabhängigen Forschung verpflichtet"

Losgelöst von den "bereits nach heutigem Wissensstand nötigen Sofortmaßnahmen zur Eindämmung gesundheitlicher Gefahren" sei die Bundesregierung auch angesichts der 100 Milliarden DM für Einnahmen aus versteigerten UMTS-Lizenzen "in der Pflicht", die unabhängige Forschung wirksamer als bisher finanziell zu unterstützen, so die PDS. Einzuführen sei auch ein öffentliches Planfeststellungs- und Genehmigungsverfahren für alle Mobilfunksendeanlagen unter strikter Beteiligung Dritter.

Den Mobilfunkbetreibern sei eine umfassende Informationspflicht über Emissionen und Immissionen und über die Netzplanung aufzuerlegen. Die Informationen müssten der Bevölkerung und den Kommunen kostenlos und rechtzeitig vor Errichtung von Sendeanlagen zugänglich sein.

 

Quelle: http://www.bundestag.de/bp/2001/bp0109/0109072b
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