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01/2002
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NEUES URHEBERRECHT BESCHLOSSEN

Künstler erhalten einen gesetzlichen Anspruch auf angemessene Vergütung

(re) Der Bundestag hat am 25. Januar ein neues Urheberrecht beschlossen. Einen Gesetzentwurf der Bundesregierung ( 14/7564) zur Stärkung der vertraglichen Stellung von Urhebern und ausübenden Künstlern nahm er auf Empfehlung des Rechtsausschusses vom 23. Januar ( 14/8058) in geänderter Fassung an. SPD, Bündnis 90/Die Grünen und PDS, ein Teil der CDU/CSU und die Mehrheit der FDP stimmten für das Gesetz. Im Ausschuss hatte die Union an der Abstimmung nicht teilgenommen. Den gleich lautenden Gesetzentwurf von SPD und Bündnis 90/Die Grünen ( 14/6433) erklärte der Bundestag für erledigt.

Anlass für die Reform war die Feststellung der Regierung, dass vor allem freiberufliche Urheber und ausübende Künstler häufig bei dem Versuch scheitern, gegenüber ihren Vertragspartnern gerechte Verwertungsbedingungen durchzusetzen. Das wirtschaftliche Ungleichgewicht der Vertragsparteien begründe die Gefahr einseitig begünstigender Verträge. Dies zeige sich an Mehrfachnutzungen ohne angemessene Vergütung, etwa in Online-Diensten von Printmedien, oder daran, dass der Ausverkauf der Verwertungsrechte gegen Einmalzahlung um sich greife.

Autoren stärken

Das Gesetz behebe diesen Missstand, indem es die vertragliche Stellung von Urhebern wie Autoren und Journalisten sowie von ausübenden Künstler stärke, so die Regierung. Diese erhielten einen gesetzlichen Anspruch auf Anpassung des Nutzungsvertrags, wenn keine angemessene Vergütung vereinbart ist. Konkretisiert wird die Angemessenheit über gemeinsame Vergütungsregeln, welche die Verbände von Urhebern gemeinsam mit Verbänden von Werknutzern oder einzelnen Werknutzern aufstellen.

Im Rechtsausschuss hatte die SPD betont, die in einem Änderungsantrag der Koalition vorgeschlagene Fassung der Regelungen zur Schlichtungsstelle greife Forderungen der Verwerter und der FDP auf. So könne sich zwar einerseits keine Partei einem Schlichtungsverfahren entziehen, doch sei andererseits der Schlichtungsvorschlag nicht bindend. Ziel sei es, durch das Schlichtungsverfahren das Votum eines kompetenten Gremiums einzuholen. Für die mit dem nachfolgenden Rechtsstreit befassten Gerichte liege damit ein Anhaltspunkt für die Größenordnung der im konkreten Fall angemessenen Vergütung vor.

Der Regierungsentwurf hatte vorgesehen, die Pflicht zur angemessenen Vergütung an die "jeweiligen Nutzungshandlungen" zu knüpfen. Dies, so die Koalition weiter, sei bei Verwertern und Bundesländern auf Kritik gestoßen, weil sich aus dem Nebeneinander von vertraglichem und gesetzlichem Vergütungsanspruch in der Praxis Probleme ergeben könnten. Die jetzt durchgesetzte neue Konzeption orientiere sich stärker an den Nutzungsverträgen und sehe bei nicht angemessenen Vergütungsabreden eine Korrektur des Vertrags vor.

Schlichtungsstelle anrufen

Zunächst werde darauf vertraut, so die Gesetzesbegründung, dass es auf freiwilliger Basis zu gemeinsamen Vergütungsregeln kommt. Jede Partei kann eine Schlichtungsstelle anrufen, die andere sich einem Verfahren entziehen. Die Schlichtungsstelle unterbreitet dann einen Schlichtungsvorschlag. Wird dieser von einer Partei abgelehnt, so kann ihn ein Gericht als "Indiz zur Bestimmung der Angemessenheit" heranziehen.

Die CDU/CSU betonte im Ausschuss, die Änderungsvorschläge von SPD und Bündnisgrünen eröffneten keine Chance auf eine fraktionsübergreifende, einvernehmliche Regelung, da diese nicht mit der gesamten CDU/CSU hätten abgestimmt werden können. Den Antrag der Fraktion, die Beratung im Rechtsausschuss zu vertagen, lehnten die Koalitionsfraktionen ab. Daraufhin hatte die Union erklärt, an der Abstimmung nicht teilzunehmen.

Bündnis 90/Die Grünen erklärten, die Änderungsanträge basierten auf Vorschlägen der Sachverständigen oder auf von den Fraktionen vorgetragenen Forderungen. Für die FDP geht es darum, das Verhältnis zwischen Urhebern und Verwertern richtig auszutarieren. Nachdem zunächst keine Einigung habe erzielt werden können, seien die Koalitionsfraktionen mit ihren Änderungsanträgen auf die Forderung der FDP und die Vorschläge der Verwerter eingegangen.

Anträge abgelehnt

Der Rechtsausschuss hatte einen Änderungsantrag der FDP ( 14/8076) abgelehnt. Darin hatte es die Fraktion unter anderem für sinnvoll erachtet, dass die Vertragspartner gemeinsame Vergütungsregeln vereinbaren können und durch kollektive Übereinkünfte einheitliche Branchenstandards schaffen, die den Paragrafen 32 (Angemessene Vergütung) ausfüllen können. Die PDS hatte in einem im Ausschuss abgelehnten Änderungsantrag unter anderem erreichen wollen, dass der Anspruch des Urhebers auf angemessene Anhebung der Vergütung gegen jeden Verwerter und nicht nur gegen den Vertragspartner des Urhebers gerichtet werden kann.

Keine Mehrheit fand im Plenum ein PDS-Entschließungsantrag ( 14/8079), in dem die Regierung aufgefordert wird, Ende dieses Jahres darüber zu berichten, in welchem Umfang die gemeinsamen Vergütungsregeln vereinbart worden sind und welche Wirkung diese auf individuell abgeschlossene Urheberverträge hatten.

Quelle: http://www.bundestag.de/bp/2002/bp0201/0201028
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