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04/2002
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Abkommen mit Südkorea zugestimmt

(fi) Der Bundestag hat am 18. April den Entwurf der Bundesregierung zum Abkommen vom 10. März 2000 mit Südkorea zur Vermeidung der Doppelbesteuerung und zur Verhinderung der Steuerverkürzung auf dem Gebiet der Steuern vom Einkommen und vom Vermögen ( 14/8213) angenommen. Er folgte dabei einer einstimmigen Empfehlung des Finanzausschusses vom Vortag ( 14/8794). Mit dem Gesetz werden steuerliche Hindernisse bei der Förderung und Vertiefung der Wirtschaftsbeziehungen zwischen beiden Staaten besser abgebaut, als dies nach dem bisherigen Abkommen aus dem Jahre 1976 möglich ist, heißt es dazu von Seiten der Bundesregierung.

Quelle: http://www.bundestag.de/bp/2002/bp0204/0204062b
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