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Nr. 19 / 03.05.2004
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Optionsmodell für Kommunen kommt

Auf dem Weg zum Arbeitslosengeld II

Wirtschaft und Arbeit. Der Bundestag hat am 29. April gegen das Votum von CDU/CSU und FDP den Gesetzentwurf von SPD und Bündnis 90/Die Grünen zur optionalen Trägerschaft von Kommunen nach dem Zweiten Buch Sozialgesetzbuch (SGB II, 15/2816) in geänderter Fassung angenommen. Mit der Koalitionsmehrheit wurde daneben ein Antrag von SPD und Bündnisgrünen zur Verabschiedung eines Optionsgesetzes (15/2817) beschlossen. Der Bundestag schloss sich dabei einer Empfehlung des Ausschusses für Wirtschaft und Arbeit (15/2997) vom Vortag an. Mit diesem kommunalen Optionsgesetz wird es den von Kreisen und kreisfreien Städten benannten kommunalen Stellen ermöglicht, wahlweise die Aufgaben der Betreuung von Langzeitarbeitslosen nach dem SGB II wahrzunehmen. Sie würden damit als Organe der Bundesagentur für Arbeit tätig.

In dem Antrag wurde festgestellt, dass für die Leis-tungen der aktiven Eingliederung sowie für Personal- und Verwaltungsaufwand im Zuge der Zusammenführung von Arbeitslosenhilfe und Sozialhilfe zum "Arbeitslosengeld II" ein Budget von mindestens 9,15 Milliarden Euro notwendig ist. Mit dem Hartz-IV-Gesetz war beschlossen worden, die Arbeitslosenhilfe und Sozialhilfe zu einer einheitlichen "Grundsicherung für Arbeitsuchende" (Arbeitslosengeld II) zusammenzufassen. Die neue Aufgabe wird in geteilter Trägerschaft durch die Agenturen für Arbeit sowie die kreisfreien Städte und Landkreis als kommunale Träger ausgeführt.

Die kommunalen Träger sind für die Kosten für die Unterkunft und Heizung, die Schuldnerberatung, die psychosoziale Betreuung, die Suchtberatung, die Kinderbetreuung und die häusliche Pflege von Angehörigen, die Agenturen für Arbeit für das Arbeitslosengeld II, das Sozialgeld, die Beiträge zu den Sozialversicherungen und die arbeitsmarktlichen Eingliederungsleis-tungen zuständig. Vorgesehen ist dazu die Bildung von Arbeitsgemeinschaften. Diese nehmen die Aufgaben der Arbeitsagenturen wahr, während die kommunalen Träger die Wahrnehmung ihrer Aufgaben nach dem SGB II den Arbeitsgemeinschaften übertragen sollen. Zusätzlich können kommunale Stellen auf Antrag als Organ der Bundesagentur Aufgaben wahrnehmen, wobei die Vorschriften über die Bildung von Arbeitsgemeinschaften dann nicht gelten. Die Aufwendungen dieser kommunalen Stellen trägt der Bund.

Im Ausschuss hatten CDU/CSU und FDP moniert, mit dem Instrument der Organleihe halte die Koalition ihre Zusagen aus dem Vermittlungsergebnis zum Hartz-IV-Gesetz nicht ein. Die Vorlage entspreche nicht der gemeinsamen Entschließung von Bundestag und Bundesrat vom Dezember 2003. Verabredet worden sei damals ein Optionsgesetz mit eigener Verantwortung und Trägerschaft der Kommunen. Die Koalition vertrat dagegen die Auffassung, der Entwurf entspreche dem Vermittlungsergebnis. Da eine Verfassungsänderung nicht erreicht worden sei, sei dies die bestmögliche Lösung. Es bestehe auch Klarheit für die Kommunen, die tatsächlich von der Option Gebrauch machen wollten. Die Koalition werde sicherstellen, dass die vorgesehene Entlastung der Kommunen in Höhe von 2,5 Milliarden Euro erreicht wird. Das Gesetz soll zum 1. Januar 2005 in Kraft treten. Optionswillige Kommunen können ihren Antrag für 2005 bis Ende August 2004 stellen. Im Übrigen kann der Antrag auf erstmalige Zulassung beginnend 2006 alle drei Jahre jeweils bis Ende März mit Wirkung ab 1. Januar des Folgejahres gestellt werden.

Abgelehnt hat der Bundestag einen Entschließungsantrag von CDU/CSU und FDP (15/3005). Darin wurde die Regierung aufgefordert, das Gesetz so umzugestalten, dass die optierenden Kreise und kreisfreien Städte tatsächlich "Träger" sind und in Eigenverantwortung ihre Aufgaben erfüllen können. Das Konstrukt der Organleihe müsse aufgegeben werden. Bei den Mitteln für Verwaltungs- und Eingliederungspauschalen seien höhere Summen als bisher vorzusehen. Auch müsse sichergestellt werden, dass den Kommunen tatsächlich die zugesagten Einsparungen von 2,5 Milliarden Euro jährlich verbleiben.

"Aufgabe der Selbstverwaltung"

In einer öffentlichen Anhörung des Ausschusses am 26. April hatte Manfred Wienand vom Deutschen Städtetag von einer anspruchsvollen Aufgabe gesprochen, die beiden unterschiedlich strukturierten Träger in Arbeitsgemeinschaften auf örtlicher Ebene zusammenzuführen. Wenn das Optionsmodell wie vorgesehen verwirklicht werden solle, werde die kommunale Selbstverwaltung aufgegeben. Die kommunalen Stellen würden sich damit unter die Hoheit der Bundesagentur für Arbeit begeben, so Wienand. Heinrich Alt vom Vorstand der Bundesagentur für Arbeit äußerte die Hoffnung, dass sich die interessierten kommunalen Stellen bald für eine Option entscheiden.

Der Deutsche Gewerkschaftsbund sprach sich für eine "pragmatische Zusammenarbeit" von Kommunen und Bundesagentur aus. Erhebliche Schwierigkeiten könnte es geben, so die stellvertretende Vorsitzende Ursula Engelen-Kefer, wenn Planungssicherheit fehle. Eine flexible Kooperation müsse hier stattfinden. Der Chef der Bundesagentur für Arbeit, Frank-Jürgen Weise, sagte, die Bundesagentur sei in der Lage, die Betreuung und Vermittlung der Arbeitslosen in Zusammenarbeit mit den Kommunen zu leisten. vom


Ausdruck aus dem Internet-Angebot der Zeitschrift "Das Parlament" mit der Beilage "Aus Politik und Zeitgeschichte"
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