Haushalt. Die Gründung einer Bundesanstalt für Immobilienaufgaben (BImA), wie von der Bundesregierung in einem Gesetzentwurf (15/2720) vorgesehen, wird von Sachverständigen überwiegend abgelehnt. Dies wurde bei einer Anhörung des Haushaltsausschusses am 28. April deutlich.
Mit der BImA, so die Regierung, sollen für den Bereich der Bundesvermögensverwaltung neue Rahmenbedingungen für ein wertorientiertes, wirtschaftliches und ganzheitliches Immobilienmanagment geschaffen werden, um eine Effizienzsteigerung zu erreichen. Dazu werde eine neue Organisationsform benötigt, die sich durch flache Hierarchien auszeichne und schnelle Entscheidungswege ermögliche.
Nach Ansicht der Experten ist eine Steigerung der Effizienz im Bereich der Bundesvermögensverwaltung durchaus anzustreben, der vorliegende Gesetzentwurf sei jedoch nicht zielführend. Norbert Hauser, Vizepräsident des Bundesrechnungshofs, begrüßte grundsätzlich die Bemühungen, Schwachstellen bei der Bundesvermögensverwaltung zu beseitigen. Zweifel bestünden jedoch hinsichtlich der Wirtschaftlichkeit der Gründung, da die Anstalt ihre Sach- und Finanzausstattung vom Bund erhalte, ohne dass für sie ein Anreiz zu besserer Aufgabenerfüllung im Vergleich zu der bisherigen Aufgabenorganisation erkennbar sei. Eine klare Zielstellung sei in dem Entwurf ebenfalls nicht zu erkennen. Wolle man nur einen schnellen Abverkauf der Bundesimmobilien gewährleisten, so Hauser, bräuchte man keine neue Anstalt. Auch Markus Beyersdorff von der Universität Leipzig bemängelte die fehlende "generelle Zielsetzung". Statt wichtige Ziele zuzuweisen, würden lediglich die Aufgaben der Bundesvermögensverwaltung komplett auf die BImA übertragen. Für Wolfgang Brunner von der Dienstleistungsgewerkschaft ver.di ist eine Verwaltungsoptimierung die bessere Alternative zu einer Neugründung, mit der lediglich die Rechtsform geändert würde. Der Verwaltungsaufbau der geplanten BImA lasse weder abgeflachte Hierarchien, noch eine Vereinfachung von Verwaltungsabläufen erkennen. Strukturell sei daher kein Effezienzgewinn zu erwarten. Abgesehen davon gebe es auch kein Personalkonzept.
Als "verfassungskonform" schätzte Professor Ulrich Häde von der Europa-Universität Frankfurt/Oder die Vorlage ein. Dem Bund stehe die Gesetzgebungskompetenz für das Gesetz zu. Es enthalte keine zustimmungspflichtigen Vorschriften und bedürfe daher auch nicht der Zustimmung des Bundesrates. Auch die Verlagerung von Kompetenzen vom Parlament zum Bundesfinanzministerium schätzte er als "verfassungsrechtlich unbedenklich" ein. hau