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Nr. 19 / 03.05.2004
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vom

Keine Flexibilisierung des Arbeitsmarktes

Gegenäußerung zum Bundesrat

Finanzen. Die Bundesregierung hat Forderungen des Bundesrates zur "umfassenden Flexibilisierung des Arbeitsmarktes" vor allem beim Kündigungsschutz sowie im Tarifvertrags- und Betriebsverfassungsrecht abgelehnt. Dies geht aus ihrer Gegenäußerung zur Stellungnahme des Bundesrates zum Gesetzentwurf zur intensiveren Bekämpfung der Schwarzarbeit und damit zusammenhängender Steuerhinterziehung hervor. Die Bundesregierung hat den Gesetzentwurf (15/2948) eingebracht. Ein wortgleicher Entwurf von SPD und Bündnis 90/Die Grünen (15/2573) ist bereits in der parlamentarischen Beratung.

Der Bundesrat hatte die Vorlage in seiner Stellungnahme für nicht geeignet gehalten, um Schwarzarbeit und illegale Beschäftigung in nennenswertem Umfang zu reduzieren. Deutschland brauche eine niedrigere Steuer- und Abgabenbelastung sowie den Auf- und Ausbau eines legalen Niedriglohnsektors. Stärkere Kontrollen und Sanktionen könnten keinen Erfolg haben, solange die tatsächlichen Ursachen der Schwarzarbeit bestehen bleiben.

Die Länderkammer empfiehlt eine nachhaltige Senkung der Lohnnebenkosten unter 40 Prozent durch Strukturreformen in den sozialen Sicherungssystemen, ein einfaches und transparentes Steuersystem mit niedrigen Steuersätzen und einer breiten Bemessungsgrundlage, eine umfassende Flexibilisierung des Arbeitsmarktes durch weitere Lockerungen bei befristeten Arbeitsverhältnissen, bei der Zeitarbeit und beim Kündigungsschutz sowie im Tarif- und Betriebsverfassungsrecht. Zudem wird eine Beschäftigungsoffensive verlangt, um legale Arbeit im so genannten Niedriglohnsektor zu schaffen. Der Bundesrat will es auch nicht hinnehmen, dass Zuständigkeiten des Zolls im Zusammenhang mit geringfügigen Beschäftigungen in Privathaushalten auf die Behörden abgeschoben werden, die nach Landesrecht für die Verfolgung von Ordnungswidrigkeiten im Handwerks- und Gewerberecht zuständig sind.

Die Regierung verweist auf ihre eigenen Reformen. So sei bei der Besteuerung der Einkommen der Eingangssatz um ein Drittel und der Spitzensatz um ein Fünftel gesenkt worden. Der Grundfreibetrag sei deutlich erhöht worden. Die Zollverwaltung solle nur so lange tätig werden, bis feststeht, ob der zuständigen Landesfinanzbehörde ein Sachverhalt mitgeteilt werden muss. Die Regelung führe nicht zur Verdoppelung von Kompetenzen, zu Reibungsverlusten und Doppelarbeit, sondern verbessere und erleichtere den Vollzug der Steuergesetze. Änderungsvorschläge des Bundesrates lehnt die Bundesregierung darüber hinaus überwiegend ab. vom


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