Bildwortmarke des Deutschen Bundestages . - Schriftzug und Bundestagsadler
English    | Français   
 |  Sitemap  |  Kontakt  |  Fragen/FAQ  |  Druckversion
 
Startseite > PARLAMENT > Wahlen >
[ zurück ]   [ Übersicht ]   [ weiter ]

Bundespräsident und Bundesversammlung

Bundesversammlung zur Wahl des Bundespräsidenten am 23.05.2004 im Reichstagsgebäude, Stimmabgabe
12. Bundesversammlung: Stimmabgabe
© DBT

Wahl des Bundespräsidenten

Die Bundesversammlung ist die größte parlamentarische Versammlung der Bundesrepublik Deutschland. Ihre einzige Aufgabe besteht darin, den Bundespräsidenten beziehungsweise die Bundespräsidentin zu wählen.

Die Versammlung tritt in der Regel nur alle fünf Jahre im Reichstagsgebäude zusammen, es sei denn, die Amtszeit des Bundespräsidenten endet vorzeitig.

Die Bundesversammlung wird vom Bundestagspräsidenten einberufen. Er bestimmt Ort und Zeit und ist auch für die Vorbereitung, Durchführung und Nachbereitung der Versammlung zuständig.

Laut Grundgesetz muss die Bundesversammlung spätestens 30 Tage vor dem Ende der Amtszeit des Bundespräsidenten zusammenkommen.

Bundestagsmitglieder und Vertreter der Länder

Die Bundesversammlung besteht aus allen Bundestagsabgeordneten und der gleichen Anzahl von Mitgliedern, die von den Volksvertretungen der Länder gewählt werden. Sie umfasst in der 16. Wahlperiode also 1228 (2x614) Mitglieder.

Wie viele Vertreter die einzelnen Länder in die Bundesversammlung entsenden dürfen, errechnet sich anhand ihrer Bevölkerungszahlen. Die Verteilung auf die Parteien entspricht den Stärkeverhältnissen in den jeweiligen Landesparlamenten.

Nachdem Ort und Zeit der Bundesversammlung sowie die Zahl der zu entsendenden Mitglieder bekannt gegeben wurde, werden die Ländervertreter gewählt. Bei ihnen handelt es sich meistens um Landtagsabgeordnete, es können aber auch Kommunalpolitiker und Persönlichkeiten aus anderen Bereichen des öffentlichen Lebens ein Mandat erhalten.

Geheime Wahl

Die Wahl des Bundespräsidenten findet geheim und ohne vorherige Aussprache statt.

Theoretisch ist jeder beziehungsweise jede Deutsche wählbar, sofern er oder sie das 40. Lebensjahr vollendet hat. Vorschläge für Kandidatinnen und Kandidaten können von jedem Mitglied der Bundesversammlung unterbreitet werden. In der Praxis läuft die Nominierung jedoch anders ab. Die Mitglieder der Bundesversammlung, die einer Partei angehören, schließen sich jeweils zu Fraktionen zusammen und unterbreiten der Versammlung ihre Vorschläge. Üblich ist es bisher auch, dass es keine Gegenkandidaten gibt, wenn sich der amtierende Bundespräsident zur Wiederwahl stellt.

Erreicht keiner der Kandidaten im ersten und zweiten Wahlgang die absolute Mehrheit, also mehr als die Hälfte der Stimmen, kommt es zu einem dritten Wahlgang. Hier genügt eine relative Mehrheit: Es gewinnt, wer die meisten Stimmen erhält.

Amtsantritt des Bundespräsidenten

Der Bundestagspräsident gibt das Ergebnis der Stimmenauszählung bekannt und fragt die gewählte Person, ob sie die Wahl annimmt. Nach einer kurzen Ansprache der oder des Gewählten, erklärt der Bundestagspräsident die Bundesversammlung für beendet. Ihre Aufgabe ist erfüllt.

Der zukünftige Bundespräsident tritt sein Amt an, sobald die Amtszeit des Vorgängers abgelaufen ist.

Ein neu gewählter Bundespräsident leistet bei Amtsantritt folgenden Eid: "Ich schwöre, dass ich meine Kraft dem Wohle des deutschen Volkes widmen, seinen Nutzen mehren, Schaden von ihm wenden, das Grundgesetz und die Gesetze des Bundes wahren und verteidigen, meine Pflichten gewissenhaft erfüllen und Gerechtigkeit gegen jedermann üben werde. So wahr mir Gott helfe." Der Eid kann auch ohne religiöse Beteuerung geleistet werden.

Quelle: http://www.bundestag.de/parlament/wahlen/146/
Seitenanfang
Druckversion
VOLLSTÄNDIGE WAHLERGEBNISSE
ZUM THEMA
ARCHIV