Glossar
Wahlen
Listenmandat
Das Wort Listenmandat wird für die
Abgeordneten benutzt, die über eine Landesliste in den Bundestag eingezogen
sind.
Sie haben nicht direkt in einem Wahlkreis die Mehrheit der Erststimmen erreicht.
Grundsätzlich sind jedoch alle Abgeordneten gleich gestellt und haben das gleiche Mandat.
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Sie haben nicht direkt in einem Wahlkreis die Mehrheit der Erststimmen erreicht.
Grundsätzlich sind jedoch alle Abgeordneten gleich gestellt und haben das gleiche Mandat.
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Quelle:
http://www.bundestag.de/parlament/wahlen/wahlgl/m/m03