„Einigkeit und Recht und Freiheit“ - Die Nationalhymne
Nationalsymbole der Bundesrepublik Deutschland
Die heutige deutsche Nationalhymne besteht aus der dritten Strophe des so genannten Deutschlandliedes. Das „Lied der Deutschen“, 1841 von Heinrich Hoffmann von Fallersleben zur Melodie von Joseph Haydn geschrieben, wurde erst drei Jahre nach Gründung der Bundesrepublik als Nationalhymne anerkannt. Das Grundgesetz von 1949 legte außer der Bundesflagge keine weiteren Nationalsymbole fest, und der damalige Bundespräsident Theodor Heuss wollte zunächst eine neue Hymne ins Leben rufen.
Das „Lied der Deutschen" geht auf die liberale Nationalbewegung im 19. Jahrhundert zurück. Es stand für die ersehnte Einheit der Nation sowie für die politischen Forderungen von „Recht und Freiheit“. Hoffmann verlor wegen seiner Werke 1842 seine Professur in Preußen.
Geschichte des Deutschlandliedes
Obwohl das Deutschlandlied immer beliebter wurde, setzte es sich zunächst nicht durch. Nach der Reichsgründung 1871 wurde „Heil dir im Siegerkranz" zur Hymne erklärt. Zunehmend wurde das Deutschlandlied aber von nationalistischen Kreisen im Deutschen Reich gesungen und galt im Ausland deshalb als Ausdruck des deutschen Imperialismus.
In der Weimarer Republik wurde in der Verfassung keine Nationalhymne festgelegt. 1922 bestimmte Reichspräsident Friedrich Ebert schließlich das Deutschlandlied zur offiziellen Hymne.
Das nationalsozialistische Regime vereinnahmte das Lied als Nationalhymne, gesungen wurde aber nur noch die erste Strophe. Die Parteihymne der NSDAP, das Horst-Wessel-Lied, wurde de facto zur zweiten Nationalhymne.
Nach dem Krieg hatte das „Lied der Deutschen“ für viele einen Makel. Theodor Heuss hatte wegen des Missbrauchs durch das NS-Regime starke Bedenken und gab eine neue Komposition in Auftrag. Bundeskanzler Konrad Adenauer bat ihn jedoch, das Deutschlandlied als Nationalhymne anzuerkennen.
In der sowjetischen Besatzungszone wurde es verboten. Die DDR schuf mit „Auferstanden aus Ruinen“, dem Gedicht von Johannes R. Becher, ihre eigene Nationalhymne. Nach 1970 wurde sie aber nicht mehr gesungen, nur noch instrumental gespielt (Melodie: Hanns Eisler), da die Zeile „Deutschland, einig Vaterland“ nicht mehr der Politik der DDR entsprach.
1991 erklärten Bundespräsident Richard von Weizsäcker und Bundeskanzler Helmut Kohl die dritte Strophe des Deutschlandliedes zur Nationalhymne des wiedervereinten Deutschlands.
Hoffmann von Fallersleben
Hoffmann (1798 bis 1874) war Professor für Literatur- und Sprachwissenschaft an der Universität Breslau und Dichter. Politisch liberal und national eingestellt, erhoffte er sich die Einheit des zersplitterten Landes. Wegen seiner Äußerungen in seinen „Unpolitischen Liedern“, in denen er sich gegen die Kleinstaaterei ausspricht, verlor er seine Professur. Für einen Sommer zog er sich auf die damals noch britische Insel Helgoland zurück. Dort schrieb er am 26. August 1841 den Text vom „Lied der Deutschen“.