Das Parlament
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Das Parlament
Nr. 03-04 / 19.01.2004
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Flexible Mechanismen nutzen

Nationaler Allokationsplan für den Handel mit Emissionsrechten

Die Vorbereitungen für den nationalen Allokationsplan für den Handel mit Emissionsrechten für den Ausstoß von Treibhausgasen befinden sich auf einem guten Weg. Diese Auffassung vertrat ein Regierungsvertreter am 14. Januar im Umweltausschuss. Derzeit würden die Daten der Unternehmen erhoben, um den Plan rechtzeitig zum 31. März dieses Jahres bei der EU-Kommission abgeben zu können. Es sei wichtig, die europaweite Entwicklung in diesem Bereich durch frühes Agieren zu beeinflussen, so der Vertreter weiter.

Der nationale Allokationsplan ist die Grundlage für den Handel der Unternehmen mit Emissionsrechten für Treibhausgase, der zum 1. Januar kommenden Jahres beginnen soll. Dann sollen EU-weit Kohlendioxid-Emissionszertikate ver- und gekauft werden. "Die Musik spielt bei den Allokationsregeln", sagte der Regierungsvertreter. Es komme darauf an, die Modernisierung zu fördern und nicht die derzeitigen Zustände zu zementieren. Auf der Basis der Vereinbarungen des Kyoto-Protokolls zur Reduzierung von Treibhausgasen würden die Daten der Unternehmen für die Jahre 2000 und 2001 mit einem so genannten "Erfüllungsfaktor" multipliziert, um dann die Emissionsrechte zuteilen zu können.

Derzeit beschäftige sich das Ministerium mit Fragen der Stilllegung von Unternehmen, des Umgangs mit Neuanlagen sowie der Festlegung eines Reservefonds für die Ausstattung von Neuanlagen. Zu beachten sei, dass jede Sonderregelung zu strengeren Erfüllungsfaktoren für andere Unternehmen oder gar andere Sektoren wie dem Verkehrsbereich und den privaten Haushalten führe, hieß es im Ausschuss weiter. Die Bundesrepublik stehe relativ gut da, weil sie gut im Zeitplan des Kyoto-Protokolls sei. Der Handel mit den Emissionsrechten könne nur beginnen, wenn der EU-Kommission seriöse nationale Allokationspläne von allen Mitgliedstaaten vorliegen. Nach den Vorstellungen der Regierung soll der Staat möglichst wenig in den Handel mit den Emissionsrechten zwischen den Unternehmen eingreifen.

Die CDU/CSU erkundigte sich nach den Regelungen für die neuen Bundesländer sowie dem Umgang mit den Beitrittskandidaten für die Europäische Union und sprach sich in einem Antrag (15/1690) dafür aus, die projektbezogenen Kyoto-Mechanismen im Interesse des Klimaschutzes und der Kosteneffizienz verstärkt zu nutzen. Die flexiblen Mechanismen des Protokolls förderten den weltweiten Klimaschutz sowie den Technologietransfer, so die Abgeordneten. Die Initiative fand die Unterstützung der FDP, wurde aber von der Koalition abgelehnt. Ein weiterer Antrag der Union (15/1791), den nationalen Allokationsplan als Parlamentsgesetz zu gestalten, wurde bei Enthaltung der FDP von der Koalition abgelehnt.

Wichtiges Instrument für Klimaschutz

Die Fraktionen begrüßten aber, dass die Regierung die Zusage gegeben habe, das Parlament an der Erarbeitung des nationalen Allokationsplans zu beteiligen. Die Sozialdemokraten bezeichneten den Verteilungsplan als ein wichtiges Instrument für den Klimaschutz. Es komme nun darauf an, eine sinnvolle Verteilung der Emissionsrechte zwischen den Sektoren Wirtschaft, Verkehr, Gewerbe und Privathaushalte zu finden. Die Bündnisgrünen begrüßten die Bemühung der Regierung, möglichst früh auf die Entwicklung in der EU Einfluss zu nehmen. Die Fraktion wies darauf hin, dass verpasste Einsparungen bei der Wirtschaft von den anderen Sektoren wie dem Verkehrsbereich erbracht werden müssten. Somit habe jede Sonderregelung unmittelbare Auswirkungen.

Die Parlamentarier zeigten sich aufgeschlossen gegenüber dem Umgang mit den flexiblen Mechanismen des Kyoto-Protokolls, plädierten aber dafür, den Strukturwandel im Sinne des Klimaschutzes weiter voranzutreiben. Die Freien Demokraten erkundigten sich nach Einzelheiten des Handels mit Emmissionsrechten und unterstützten die Forderung der Union, die flexiblen Mechanismen verstärkt zu nutzen. Letzt-endlich sei das Ziel des weltweiten Klimaschutzes ausschlaggebend.

Unternehmen sollen bereits zum 1. Januar 2005 europaweit mit den Emissionsrechten für den Ausstoß von Treibhausgasen handeln können. Dies sieht ein Gesetzentwurf (15/2328) vor, den die Koalition eingebracht hat. Mit der Initiative wird eine entsprechende EU-Richtlinie umgesetzt, zugleich werden die rechtlichen und institutionellen Voraussetzungen für ein gemeinschaftsweites Emissionshandelssystem in Deutschland geschaffen. Im Rahmen des Kyoto-Protokolls müssen die Mitgliedstaaten ihre Verpflichtungen zur Reduzierung von Treibhausgasen erfüllen. Den Angaben zu Folge sollen die Emittenten von Treibhausgasen bis zum Jahr 2012 kostenfrei mit den Rechten ausgestattet werden.

Die Pflicht, für Treibhausgasemissionen Berechtigungen abzugeben, schaffe für Verantwortliche wirtschaftliche Anreize, die Ausstöße zu verringern oder zu vermeiden, um die Betriebskosten zu reduzieren, schreibt die Koalition. Das Instrument des Emissionshandels überlasse es den Gesetzen des Marktes, wo die Reduktion von Emissionen erfolgt. Die Unternehmen hätten die Wahl, entweder die Emissionen in ihrer eigenen Anlage zu reduzieren oder Berechtigungen zu kaufen. Die EU-Kommission gehe davon aus, dass sich durch dieses System die Kosten für die Verringerung von Treibhausgasemissionen um 25 bis 30 Prozent senken lassen.

Weiter heißt es, der Bundestag solle die materiellen Regelungen für einen nationalen Allokationsplan von Emissionsberechtigungen in Deutschland erstellen. Dem Gesetzentwurf zu Folge soll die Regierung einen solchen Zuteilungsplan beschließen, der der EU-Kommission zur Überprüfung vorgelegt wird und zugleich die Vorlage für den parlamentarischen Gesetzgeber bildet. Der Entwurf sieht vor, dass die Betreiber der durch das Gesetz erfassten Anlagen für den Ausstoß von Treibhausgasen Berechtigungen nachweisen müssen. Außerdem brauchen sie eine Basisgenehmigung für die Emissionen und müssen zu deren Überwachung geprüfte Berichte vorlegen. Nach den Vorstellungen von SPD und Bündnis 90/Die Grünen sollen Sanktionen ausgesprochen werden, falls die Berichte nicht vorgelegt werden. Das Gleiche gilt für Überschreitungen der Emissionsberechtigungen. Der Gesetzentwurf gilt zunächst nur für Kohlendioxid-Emissionen durch energieintensive Industrien. Gegebenenfalls sollen jedoch weitere Treibhausgase einbezogen werden.


Ausdruck aus dem Internet-Angebot der Zeitschrift "Das Parlament" mit der Beilage "Aus Politik und Zeitgeschichte"
© Deutscher Bundestag und Bundeszentrale für politische Bildung, 2005.