Die Regierung hat einen Gesetzentwurf (15/2250) vorgelegt, mit dem das nationale Recht des Städtebaus und der Raumordnung an die zwingenden Vorgaben der Richtlinie über die Prüfung der Umweltauswirkungen bestimmter Pläne und Programme (Plan-UP-Richtlinie) und die so genannte Öffentlichkeitsbeteiligungsrichtlinie der EU angepasst werden soll.
Mit dem so genannten "Europarechtsanpassungsgesetz Bau" solle die Integration der umweltbezogenen Anforderungen des Gemeinschaftsrechts im Bereich der Bauleitplanung mit dem Ziel verbunden werden, die planungsrechtlichen Verfahrensschritte auf hohem Umweltschutzniveau zu vereinheitlichen, um eine dem Leitbild der nachhaltigen Stadtentwicklung entsprechende zügige und sichere Planung zu ermöglichen. Ziel sei es, die Umweltprüfung in die bestehenden Verfahrensschritte der Bauleitplanung zu integrieren, in dem sie als Regelverfahren für grundsätzlich alle Bauleitpläne ausgestaltet wird und als einheitliches Trägerverfahren die bauplanungsrechtlich relevanten Umweltverfahren zusammenführt. Zugleich sollen mit dem Gesetzentwurf Vereinfachungen des Planungsrechtes vorgenommen werden, insbesondere durch die Umgestaltung der Vorschriften über die Teilung von Grundstücken und die Einführung eines vereinfachten Umlegungsverfahrens.
Die FDP lehnt den von der Regierung vorgelegten Gesetzentwurf ab und setzt sich in einem Antrag (15/2346) für weitgehende Planungserleichterungen bei der beabsichtigten Anpassung des Baugesetzbuches an verschiedene EU-Richtlinien ein. Im vorliegenden Entwurf würden die von der EU-Richtlinie eingeräumten Spielräume bei der Bauleitplanung nicht ausgeschöpft. Während die Richtlinie vorgebe, dass nur die Pläne und Programme einer Umweltprüfung bedürfen, bei denen mit einer erheblichen Umweltauswirkung zu rechnen sei, zwinge der Regierungsentwurf dazu, in jedem Bauleitverfahren diese Prüfung vorzunehmen. Dies führe zu mehr Bürokratie.
Besondere Erschwernisse sehe der Entwurf zudem für den landwirtschaftlichen Bereich vor. Durch die beabsichtigte Ausweitung von Vorrang-, Eignungs- und Belastungsflächen im Flächennutzungsplan würden erschwerende gesetzliche Steuerungsinstrumente eingeführt. Dadurch werde die bundesrechtliche Privilegierung für gartenbauliche und baurechtlich als gewerblich eingestufte landwirtschaftliche Bauvorhaben im Außenbereich ausgehebelt, bemängelt die FDP.