Das Parlament
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Das Parlament
Nr. 29-30 / 12.07.2004
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vom

Ausmaß an Unterbeschäftigung soll unmissverständlich klar werden

Antrag zur Arbeitsmarktstatistik

Wirtschaft und Arbeit. Die CDU/CSU-Fraktion schlägt vor, die Zahl der sozialversicherungspflichtigen Beschäftigungsverhältnisse in das Zentrum der Arbeitsmarktstatistik zu rücken. Direkt daneben müsse die Zahl der Unterbeschäftigung ausgewiesen werden, um das Ausmaß an Beschäftigung und Unterbeschäftigung "unmissverständlich" zu verdeutlichen, heißt es in einem Antrag der Fraktion (15/3451).

Die von der Bundesagentur für Arbeit monatlich veröffentlichten Arbeitslosenzahlen müssten das "wahre Ausmaß der Unterbeschäftigung" besser abbilden. Der Trend, immer mehr Teilnehmer an Maßnahmen der aktiven Arbeitsmarktpolitik aus der Statistik zu streichen, sei rückgängig zu machen.

"Stille Reserve" einbeziehen

Alle arbeitsfähigen älteren Personen, die Altersrenten aufgrund von Arbeitslosigkeit beziehen und in den Genuss des erleichterten Arbeitslosengeldbezugs kommen, sollten wieder in die amtliche Statistik aufgenommen werden. Ebenso sei die Statistik um jene Personen zu bereinigen, die zwar arbeitslos gemeldet sind, tatsächlich aber keine Beschäftigung suchen. Schließlich fordert die Union einen Vorschlag, wie verhindert werden kann, dass sich Personen nur deshalb arbeitslos melden, weil sie dadurch anderweitige Sozialleistungen erhalten können. Zur Begründung heißt es, die Bundesagentur habe im Mai eine offizielle Arbeitslosigkeit von rund viereinhalb Millionen veröffentlicht, während tatsächlich zwischen sechs und sieben Millionen Menschen ohne Job seien. Es müsse eine Regelung gefunden werden, um die "stille Reserve" in die Unterbeschäftigungsstatistik einzubeziehen. Dabei handele es sich um rund ein bis zwei Millionen Menschen, die zwar arbeiten wollten, sich wegen fehlender Beschäftigungsperspektiven vom Arbeitsmarkt jedoch zurückgezogen hätten.

Ursachen für die große Diskrepanz zwischen der veröffentlichten Arbeitslosigkeit und tatsächlicher Unterbeschäftigung sehen die Abgeordneten in einer ungenügenden Definition der Erwerbslosigkeit im Dritten Sozialgesetzbuch. Diese Rechtsgrundlage ermögliche derzeit sowohl die Manipulation der Arbeitslosenzahlen durch Statistiktricks sowie eine nur scheinbare Verringerung der Arbeitslosigkeit durch kurzfristige Maßnahmen der aktiven Arbeitsmarktpolitik. Diese verursachten zwar Kosten und beschönigten die amtlichen Zahlen, verbesserten aber nicht die Beschäftigungslage, betonen die Abgeordneten. Daher sei es erforderlich, dass die Arbeitslosenstatistik wieder eine realistischere Lagebeschreibung des Arbeitsmarktes liefert. Dies sei auch Voraussetzung für eine erfolgreiche Therapie der Beschäftigungsmisere. vom


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