Finanzen. Der Bundestag hat am 28. Oktober zusätzliche Aufsichtsvorschriften für Finanzkonglomerate befürwortet. Den Gesetzentwurf der Bundesregierung zur Umsetzung der EU-Finanzkonglomeraterichtlinie (15/3641) nahm er in geänderter Fassung auf Empfehlung des Finanzausschusses (15/4049) einstimmig an. Der Ausschuss hatte am Vortag 20 gemeinsame Änderungsanträge aller vier Fraktionen zu dem Gesetzentwurf gebilligt. Unter Finanzkonglomeraten werden Finanzgruppen verstanden, die ihre Dienstleis-tungen und Produkte in verschiedenen Finanzbranchen anbieten.
Kreditinstitute, Versicherungsunternehmen und Wertpapierfirmen, die Teil eines solchen Konglomerates sind, unterliegen bislang nur einer gruppenweiten Beaufsichtigung. Geraten diese Konglomerate in finanzielle Schwierigkeiten, kann dies nach Auffassung der Regierung die Stabilität des Finanzsystems gefährden und Sparern, Versicherten und Anlegern schaden. Dem Gesetz zufolge wird die Bundesanstalt für Finanzdienstleistungsaufsicht dafür zuständig, vor allem die Solvabilität eines Finanzkonglomerats, also das Verhältnis zwischen Prämien und Schäden einerseits und Eigenkapital andererseits, zu beurteilen. Definiert wurden auch Informationspflichten für Unternehmen eines Finanzkonglomerats sowie Anforderungen an die Solvabilität.
Lücke geschlossen
Alle vier Fraktionen hatten im Ausschuss die Tatsache gewürdigt, dass es in den Berichterstattergesprächen zu einem Einvernehmen über die Regierungsvorlage kam. Die CDU/CSU stellte fest, dass es bei den betroffenen Verbänden unterschiedliche Auffassungen über die Einbeziehung von Kapitalanlagegesellschaften in die neuen Aufsichtsregelungen gegeben habe. Allerdings schreibe die EU-Richtlinie deren Einbeziehung zwingend vor, obwohl sie unter reinen Risikogesichtspunkten nicht erforderlich gewesen wäre. Auch die so genannte 40-Prozent-Grenze bei gemischten Finanz- und Industriekonglomeraten sei von Brüssel vorgegeben gewesen.
Danach fallen jene Konglomerate unter die Richtlinie, die sowohl aus Finanzunternehmen als auch aus Industrieunternehmen bestehen. Die Bundesregierung erklärte, sie wirke darauf hin, dass Industriekonglomerate nicht unter die Richtlinie fallen. Auch gebe es Ermessensspielräume für die Aufsicht bei den gemischten Konglomeraten. Neben der Bilanzsumme, die bei Finanzunternehmen andere Größenordnungen erreichen kann als bei Industrieunternehmen, könnten weitere Indikatoren herangezogen werden.
Die Union wies darauf hin, dass in Europa weniger als 100 Konglomerate von der Richtlinie betroffen seien, in Deutschland seien es etwa zehn. Alle Firmen würden mit diesem Gesetz keine Probleme haben. Bei der Aufsicht werde nun eine Lücke geschlossen, damit in Zukunft "nichts passieren kann". Die Sozialdemokraten wiesen auf die "weitestgehende Übereinstimmung" mit den beteiligten Wirtschaftskreisen hin. Durch eine Eins-zu-eins-Umsetzung der Richtlinie werde die Wettbewerbsfähigkeit des Standorts Deutschland gesichert. Bündnis 90/Die Grünen und die FDP würdigten die gute Zusammenarbeit aller Fraktionen bei diesem Gesetzentwurf. vom