AUSWIRKUNGEN DES INVESTITIONSVORRANGGESETZES DARLEGEN (KLEINE ANFRAGE)
Bonn: (hib) re- In einer Kleinen Anfrage ( 14/83) erkundigt sie die PDS-Fraktion nach den Auswirkungen des Investitionsvorranggesetzes auf die Sanierung und Modernisierung des Wohnungsbestandes in den neuen Bundesländern. Die Bundesregierung soll darlegen, wie viele Anträge auf Rückübertragung des Eigentums an Wohngebäuden seit 1990 gestellt und bis heute positiv beschieden worden seien. Ferner erbittet man Auskunft über die Anzahl der ausgesprochenen Investitionsvorrangbescheide für Wohngebäude und die damit ausgelöste Investitionssumme. Beantworten möge die Bundesregierung ebenfalls die Frage nach der Anzahl der durch den Investitionsvorrang sanierten und modernisierten Wohngebäude und Wohneinheiten und inwieweit das Wohnraumsicherungsmodernisierungsgesetz auf diesen Prozeß von Einfluß gewesen sei. Auch soll die Höhe des Anteils an Wohngebäuden und Wohnungen mit dringendem Sanierungsbedarf dargestellt werden. Abschließend möge die Bunderegierung beantworten, ob sie eine Verlängerung der Antragsfrist für den Investitionsvorrang sehe.
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