DATUM FÜR KOMMUNALES AUSLÄNDERWAHLRECHT NOCH OFFEN (ANTWORT)
Bonn: (hib) in- Die Einführung eines allgemeinen kommunalen Ausländerwahlrechts ist Bestandteil eines "integrationspolitischen Gesamtkonzepts" der Bundesregierung, in dessen Mittelpunkt die Reform des Staatsangehörigkeitsrechts steht. Darauf weist die Bundesregierung in ihrer Antwort ( 14/479) auf eine Kleine Anfrage der PDS ( 14/380) zu dieser Thematik hin und erläutert weiter, die "sachgerechte und erfolgreiche Bewältigung" der mit diesem Vorhaben verbundenen rechtlichen und politischen Fragen bestimmten den Zeitplan für die Umsetzung der weiteren integrationspolitischen Zielvorstellungen. Ein konkretes Datum für die Einführung eines allgemeinen kommunalen Ausländerwahlrechts sei in der Koalitionsvereinbarung mit Rücksicht auf diese "Prioritätsfolge bewußt nicht genannt worden". Laut Antwort steht die Verschiebung der Einführung eines Wahlrechts für Ausländerinnen und Ausländer nicht im Zusammenhang mit der Kampagne von CDU/CSU gegen die Einführung der doppelten Staatsbürgerschaft. Im übrigen teile sie nicht die Auffassung, es sei "sinnlos", das Wahlrecht zu ändern, wenn das Staatsbürgerschaftsrecht neue Fakten schaffe. Die Einführung eines allgemeinen kommunalen Ausländerwahlrechts werde mit der angestrebten Reform des Strafangehörigkeitsrechts nicht hinfällig, so die Regierung.
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