VERWENDUNG DER FEHLBELEGUNGSABGABE PRÜFEN (KLEINE ANFRAGE)
Berlin: (hib/RAB-vb) Nach Darstellung der PDS-Fraktion räumt das Land Hessen seinen Gemeinden einen größeren Spielraum bei der Verwendung von Einnahmen aus der Fehlbelegungsabgabe ein. Danach seien die Kommunen nicht verpflichtet, das Geld für Investitionen einzusetzen, sondern könnten damit auch kommunales Wohngeld und den Erwerb von Belegungsrechten finanzieren, heißt es in einer Kleinen Anfrage ( 14/2655).
Die Abgeordneten erkundigen sich, wie hoch die Einnahmen der Kommunen aus der Fehlbelegungsabgabe in den Jahren 1994 bis 1999 waren. Gleichzeitig wollen sie von der Bundesregierung wissen, ob sie gesetzgeberischen Handlungsbedarf sieht und welche anderen Bundesländer ähnlich wie Hessen verfahren.
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