Petitionsausschuss
Delegation des Petitionsausschusses reiste zu Informationsaustausch
mit mittelamerikanischen Beschwerdeeinrichtungen und
Menschenrechtsbeauftragten nach Mexiko und Guatemala
Deutsche Delegation mit Friedensnobelpreisträgerin Rigoberta Menchu
© Büro Sehn, Herr Hartmut Höppner über Herrn Zimmermann (PetA), 23.10.2003
In der Zeit vom 29. September bis 5. Oktober 2003 reiste eine Delegation des Petitionsausschusses nach Mexiko und Guatemala, um sich in einem breit angelegten Meinungsaustausch mit Mitgliedern von Menschenrechtskommissionen, Menschenrechtsbeauftragten und Vertretern von Menschenrechtsorganisationen umfassend über das Ombudsmann-Wesen in Mittelamerika, vor allem zu aktuellen Fragen, zu informieren.
Die Delegation wurde geleitet von der Vorsitzenden, Frau Marita Sehn (FDP). Weitere Teilnehmer waren: Uwe Göllner, (SPD), Günter Baumann, Siegfried Kauder (CDU/CSU) und Ursula Sowa (Bündnis 90/GRÜNE).
Das Programm in Mexiko sah unter anderem Begegnungen und Gespräche vor mit der nationalen Menschenrechtskommission (CNDH), dem Vorsitzenden der Menschenrechtskommission des Senats, dem Ausschuss für Bürgerangelegenheiten der Gesetzgebenden Versammlung des Bundesdistrikts und der Friedensnobelpreisträgerin Rigoberta Menchu.
In Guatemala bestand das Programm aus einem Gespräch mit dem Menschenrechtsbeauftragten, einem Meinungsaustausch mit Abgeordneten des Kongresses und einem Zusammentreffen mit Vertretern guatemaltekischer Menschenrechtsorganisationen sowie Vertretern der Kirche.
Sowohl in Mexiko als auch in Guatemala traf die Delegation zudem mit den vor Ort tätigen deutschen Institutionen und politischen Stiftungen zusammen.
In den Gesprächen ging es zum einen um die unterschiedliche institutionelle Verankerung der Beschwerde- und Petitionseinrichtungen im Vergleich zu Deutschland. Die Vorsitzende warb für die bewährte Einbindung in die Legislative.
Zum anderen wurden die speziellen Probleme, mit denen sich die Beschwerdeeinrichtungen in Mexiko und Guatemala beschäftigen, vertieft besprochen. Dabei zeigte sich, dass vorrangiges Ziel in beiden Ländern der Aufbau rechtsstaatlicher Strukturen im Polizei- und Ermittlungsapparat, aber auch im Justizwesen sein muss.