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Arbeiten:
Es gibt viel zu tun! GLASKLAR „Arbeiten“ begleitet die
Abgeordneten durch die Sitzungswoche, schaut sich an, wie ein
Gesetz entsteht und hat junge Menschen getroffen, die im Bundestag
arbeiten. Und was macht eigentlich ein Bundestagspräsident und
was eine Fraktionsvorsitzende? GLASKLAR hat einfach mal
nachgefragt.
www.glasklar-bundestag.de
Politik aktiv gestalten:
Mitmischen.de ist das Jugendforum des Deutschen Bundestages im
Internet. Die Plattform bietet Chats mit Abgeordneten des
Bundestages, Diskussionsforen, Abstimmungen, Nachrichten und
Hintergrundberichte zu aktuellen politischen Themen.
www.mitmischen.de
Mit der folgenden Tabelle können Sie die Änderungen des Grundgesetzes durch die Föderalismusreform nachvollziehen. Die Spalte „Erläuterungen“ skizziert, was die Neufassung von Grundgesetzartikeln für die politische Praxis und die Gesetzgebung bedeutet. Für den Vergleich der alten und der neuen Fassung des Grundgesetzes beachten Sie bitte folgende Hinweise:
Bundestag
Der Bundestag ist die Gesamtheit der
gewählten Abgeordneten. Er setzte sich zu Beginn der 16.
Legislaturperiode aus 299 direkt gewählten und der gleichen
Anzahl über Landeslisten gewählter Abgeordneten zusammen.
Hinzu kommen 16 Überhangmandate. Insgesamt sind es also 614
Mitglieder. Zentrale Aufgaben des Bundestages sind die Gesetzgebung
und die Kontrolle der Bundesregierung. Darüber hinaus bestimmt
er durch Wahlen die Besetzung anderer Verfassungsorgane, so zum
Beispiel die Hälfte der Richter des Bundesverfassungsgerichts
und die Bundeskanzlerin.
www.bundestag.de
Bundesrat
Bei der Gesetzgebung und Verwaltung des
Bundes wirken die Länder durch den Bundesrat mit. Der
Bundesrat besteht aus Mitgliedern der Landesregierungen. Die
Stimmen eines Landes können nur einheitlich und nur durch
anwesende Mitglieder oder deren Vertreter abgegeben werden. Die
Anzahl der Stimmen richtet sich nach der Einwohnerzahl der
Bundesländer. Jedes Land hat mindestens drei Stimmen (Bremen,
Hamburg, Mecklenburg-Vorpommern, Saarland). Länder mit mehr
als zwei Millionen Einwohnern (Berlin, Brandenburg,
Rheinland-Pfalz, Sachsen, Sachsen-Anhalt, Schleswig-Holstein,
Thüringen) haben vier, mit mehr als sechs Millionen (Hessen)
fünf und mit mehr als sieben Millionen Einwohnern
(Baden-Württemberg, Bayern, Niedersachsen,
Nordrhein-Westfalen) sechs Stimmen. Der Bundesrat hat 69
Mitglieder.
www.bundesrat.de
Bundesregierung
Die Bundesregierung ist die Spitze der
Exekutive des Bundes und besteht aus der Bundeskanzlerin und den
Bundesministern. Neben Bundestag und Bundesrat hat die
Bundesregierung das Recht, Gesetzentwürfe in den Bundestag
einzubringen (Initiativrecht). Sie kann per Gesetz zum Erlass von
Rechtsverordnungen ermächtigt werden. Die Bundeskanzlerin
bestimmt die Richtlinien der Politik. Innerhalb dieser Richtlinien
leitet jeder Bundesminister seinen Geschäftsbereich
„selbstständig und unter eigener Verantwortung“.
Bei Meinungsverschiedenheiten zwischen den Ministern entscheidet
die Bundesregierung.
www.bundesregierung.de
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Erschienen am 22. September 2006