Auswärtiger Ausschuss
Mehr Öffnung nach außen
Der Auswärtige Ausschuss des Deutschen Bundestages ist ein von der Verfassung privilegierter Ausschuss, denn seine Einrichtung ist durch Artikel 45 des Grundgesetzes zwingend vorgeschrieben. Als einem klassischen politischen Ausschuss kommt ihm die Kernaufgabe zu, die auswärtige Regierungspolitik vor allem im Vorfeld wichtiger außen- und sicherheitspolitischer Entscheidungen präventiv zu begleiten und zu kommentieren.
Die wachsende internationale Verantwortung Deutschlands, insbesondere der weltweite Einsatz deutscher Soldaten wird auch in der 15. Wahlperiode in der Arbeit des Ausschusses seinen deutlichen Niederschlag finden. Nach deutschem Verfassungsrecht bedürfen militärische Einsätze deutscher Soldaten im Ausland der konstitutiven Zustimmung des Bundestages. Alle hierauf abzielenden Anträge der Bundesregierung werden dem Auswärtigen Ausschuss zur federführenden Beratung und Beschlussfassung überwiesen.
Dies gilt insbesondere für die Einsätze auf dem Balkan, wo sich bewaffnete deutsche Streitkräfte weiterhin an der internationalen Sicherheitspräsenz im Kosovo, in Bosnien und Herzegowina sowie an dem NATO-geführten Einsatz in Mazedonien beteiligen.
Die Terroranschläge am 11. September 2001 haben dem deutschen Friedensengagement eine neue Dimension verliehen. Mit Zustimmung des Auswärtigen Ausschusses beteiligen sich seit November 2001 bewaffnete deutsche Streitkräfte an der Operation Enduring Freedom, um den Kampf einer weltweiten Koalition gegen den Terrorismus im Rahmen der deutschen Möglichkeiten aktiv zu unterstützen. Jüngst war auch darüber zu entscheiden, ob deutsche Soldaten ihre Beteiligung an dem Einsatz einer internationalen Sicherheitsunterstützungstruppe in Afghanistan fortsetzen.
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Das Scheitern des Friedensprozesses im Nahen Osten, die Zuspitzung der Lage in dem von Zentralasien bis zum Persischen Golf reichenden Krisenbogen zwingt den Ausschuss dazu, sich regelmäßig mit den daraus für Deutschland und Europa folgenden Sicherheitsrisiken, vor allem auf Grund der Bedrohung durch Massenvernichtungswaffen, zu befassen. Diese Beratungen werden in Konkurrenz zu strategischen außen- und sicherheitspolitischen Themen treten, wie der Zukunft des transatlantischen Bündnisses, der Vertiefung und Erweiterung der EU und den sich daraus ergebenden Konsequenzen für die Gemeinsame Außen- und Sicherheitspolitik und nicht zuletzt der Gestaltung des Verhältnisses zu Russland unter dem Dach einer gemeinsamen europäischen Sicherheitsarchitektur.
Natürlich kommen immer wieder Anhörungen von internationalen Experten auf die Tagesordnungen des Ausschusses – aus aktuellem Anlass zum Beispiel wird sich der Ausschuss im Frühjahr 2003 mit den offenen außen- und sicherheitspolitischen Fragen befassen, die aus dem Grundsatzbeschluss des Prager NATO-Gipfels vom November 2002 zur „NATO Response Force” resultieren.
Auch der Auswärtige Ausschuss ist ein so genannter „geschlossener” Ausschuss. Wie beim Verteidigungsausschuss haben nur die ordentlichen Mitglieder und deren namentlich benannte Stellvertreter Zugang zu den nicht öffentlichen Sitzungen. Eine Besonderheit ist zudem, dass der Auswärtige Ausschuss kaum Gesetzgebungsarbeit im klassischen Sinne leistet. Zu den Ausnahmen gehören die Ratifikationsgesetze zu völkerrechtlichen Verträgen und Abkommen. Doch auch dann geht es nicht um das Feilen an einzelnen Punkten oder das Ringen um einen Kompromiss: Der Gegenstand kann in der Beschlussempfehlung des Auswärtigen Ausschusses an das Plenum nur insgesamt gebilligt oder gänzlich abgelehnt werden. Im Ausschuss geht es zudem typischerweise sachlich fair und kollegial zu – zumal sich die Mitglieder in der Regel seit vielen Jahren aus der Außen- und Sicherheitspolitik kennen und sich über die Parteigrenzen hinweg auch schätzen gelernt haben.