Ausschuss für Wirtschaft und Arbeit
Verzahnung zweier wichtiger Bereiche
Der Ausschuss für Wirtschaft und Arbeit ist dem Zuschnitt des Bundesministeriums entsprechend in dieser Wahlperiode neu zusammengesetzt worden und umfasst nun nicht nur die Zuständigkeiten des früheren Bundesministeriums für Wirtschaft und Technologie, sondern auch die Bereiche Arbeitsmarktpolitik, Arbeitsschutz und Arbeitsrecht aus dem früheren Bundesministerium für Arbeit und Sozialordnung.
Gleich zu Beginn der Wahlperiode befasste sich der Ausschuss kurzfristig intensiv mit den Gesetzentwürfen der Koalitionsfraktionen zur Umsetzung des Hartz-Konzeptes und mit arbeitsmarktpolitischen Vorlagen der Opposition und führte dazu in Anwesenheit von Wirtschafts- und Arbeitsminister Wolfgang Clement eine viel beachtete öffentliche Anhörung durch.
Die Botschaft der thematischen Zusammenlegung lautet: Es geht darum, die Wirtschaft zu stärken und die Arbeitslosigkeit zu bekämpfen. Und zwar durch eine in sich abgestimmte Politik. Angesichts der hohen Arbeitslosigkeit werden Reformen in der Arbeitsmarktpolitik nach Einschätzung des Ausschusses ein, wenn nicht der wesentliche Schwerpunkt seiner Arbeit in den nächsten vier Jahren sein. Wie eng dabei die Wirtschaftsthemen mit den Arbeitsmarktaspekten zusammenhängen, ist schon bei den ersten Sitzungen mehrfach deutlich geworden.
Wenn nun also auf die Klage der Wirtschaft über eine sehr restriktive Kreditvergabe der Banken eingegangen wird, so ist die Lösung – 100.000 Euro Kredit von der Mittelstandsbank für einen eingestellten Arbeitslosen – zugleich ein Beitrag im Kampf gegen die Arbeitslosigkeit. Auch die Etablierung der so genannten „Ich-AG“ stellt nicht nur einen Weg aus akuter Arbeitslosigkeit dar, sondern hat auch seine wirtschaftspolitische Seite: Seit langem versucht die Politik, zu einer größeren Kultur der Selbstständigkeit in Deutschland beizutragen, den gewaltigen Nachholbedarf aufzulösen, der bei den deutschen Existenzgründerquoten im Vergleich zu anderen Ländern existiert. Die Ausschussmitglieder sind sich einig, dass die arbeitende Generation nicht mehr nur vor allem in klassischen Jobs als Angebote für Arbeiter und Angestellte denken, sondern vielmehr auch versuchen sollte, selbst etwas zu unternehmen.
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In den Sitzungen des Ausschusses werden unter anderem regelmäßig der Jahreswirtschaftsbericht, der Bericht des Konjunkturrats für die öffentliche Hand, die Gutachten der wirtschafts- wissenschaftlichen Forschungs- institute und die Jahresgutachten des Sachverständigenrates für die Begutachtung der gesamtwirtschaft- lichen Entwicklung eine herausragende Rolle spielen. Ein weiterer Schwerpunkt werden zum Beispiel die regionalen und strukturellen Aspekte des Strukturwandels im Sinne einer bestmöglichen Anpassung der deutschen Wirtschaft an die Erfordernisse des internationalen Wettbewerbs sein. Dabei wird sich der Ausschuss insbesondere mit Problemen der mittelständischen Wirtschaft und der effektiven Förderung kleiner und mittlerer Unternehmen befassen.
Als Pendant zum Bundesministerium für Wirtschaft und Arbeit ist der Ausschuss für eine ganze Reihe von Bereichen federführend tätig. Das heißt: Er allein ist berechtigt, dem Plenum Beschlussempfehlungen vorzulegen und Bericht zu erstatten, und zwar bei folgenden Themen:
• Wirtschaftspolitik, Wettbewerbspolitik,
Konjunkturforschung, Wirtschaftsstatistik,
• Arbeitsmarktpolitik, Ausländerbeschäftigung,
Arbeitslosenversicherung,
• Arbeitsrecht, Arbeitsschutz,
• Gewerbliche Wirtschaft, Industrie,
• Außenwirtschaftspolitik,
• Technologie- und Innovationspolitik,
• Telekommunikation und Post,
• Mittelstandspolitik, Handwerk, Dienstleistungen, Freie
Berufe,
• Energiepolitik,
• Europäische Wirtschafts- und
Beschäftigungspolitik, Internationale Beschäftigungs- und
Sozialpolitik.