Ausschuss für Verbraucherschutz, Ernährung und Landwirtschaft
Verbraucherschutz im Mittelpunkt
Der größte Teil der Beratungsarbeit im Ausschuss wird bestimmt von Gesetzesvorlagen aus den Themenbereichen Ernährung, Landwirtschaft, Fisch- und Forstwirtschaft sowie Küstenschutz. Querschnittsaufgabe ist der Verbraucherschutz. Weitere Vorlagen, die diese Bereiche tangieren, etwa in den Ressorts für Umwelt, Gesundheit, Wirtschaft und Europapolitik, berät dieser Ausschuss mit.
Neben der Gesetzgebungsarbeit geht es um die Kontrolle der Regierung. Zu diesem Zweck lässt sich der Ausschuss regelmäßig Berichte vorlegen. Dazu gehören: der Ernährungs- und Agrarbericht, der Bericht über die Agrarräte Europas, der Waldzustandsbericht, der Tierschutzbericht, der Bericht zur Gemeinschaftsaufgabe Agrarstruktur und Küstenschutz und nun neuerdings ab 2004 auch der „Fortschrittsbericht Verbraucherschutz“, der wie der Agrarbericht regelmäßig erstattet wird.
In der laufenden Wahlperiode wird sich der Ausschuss einer Fülle von Themenfeldern zuwenden. Dazu gehören etwa die EU-Agrarreform, die Halbzeitbewertung der Agenda-2000-Beschlüsse und ihre Auswirkungen auf die deutsche Land- und Forstwirtschaft und nicht zuletzt die Auswirkungen der Osterweiterung um zehn weitere Staaten, die zu einem Großteil ebenfalls landwirtschaftlich geprägte Regionen in die Gemeinschaft einbringen.
Die Verhandlungen der Welthandelsorganisation um die zukünftige Gestalt der Welthandelsordnung sind zu verfolgen und auf die möglichen Konsequenzen für Produzenten und Verbraucher in Deutschland abzuklopfen.
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Die Weiterentwicklung der vorsorgenden Verbraucherpolitik betrifft sowohl den gesundheitlichen wie den wirtschaftlichen Verbraucherschutz. Die Schwerpunkte im gesundheitlichen Verbraucherschutz drehen sich um die Lebensmittel- und Futtermittelsicherheit. Die Hauptaufgaben im wirtschaftlichen Verbraucherschutz sehen diesen Schutz vor allem im Bezug zur Informations- und Dienstleistungsgesellschaft. Als Ziel zeichnet sich ab, Verbraucher vor Fehlinformationen zu schützen und ihnen möglicherweise auch Schadenersatzansprüche zu geben. Daneben soll ein höheres Verbraucherschutzniveau erreicht und zugleich ein wichtiger Standortvorteil für die deutsche Wirtschaft ausgebaut werden.
Die Probleme der Lebensmittelüberwachung und -kontrolle sind nach Einschätzung des Ausschusses nur im Zusammenwirken des Bundes und der Länder zu lösen. Immer wieder neue Lebensmittelskandale führen den Ausschussmitgliedern vor Augen, dass dringend durchgängige Strukturen gefunden werden müssen, die eine stärkere Verankerung des Verbraucherschutzgedankens von den Zuständigkeiten der Kommunen über die Tätigkeit der Bundesländer bis hin zu den Zielen der Bundesregierung ermöglichen.
In der so genannten „grünen Gentechnik“ (grün – auf die Landwirtschaft bezogen, im Gegensatz zu der „roten“, auf die Medizin gerichteten Gentechnik) wird es um die Wahlfreiheit der Verbraucher gehen, die in der Lage sein sollen, sich auf eine Kennzeichnungspflicht zu verlassen und auf Regeln zur Rückverfolgbarkeit der Produkte zurückgreifen zu können.
Unter der Überschrift „Entwicklung der ländlichen Räume“ geht es im Ausschuss um die Schaffung und den Erhalt von Arbeitsplätzen im ländlichen Raum, die Pflege der Kulturlandschaft sowie die Weiterentwicklung einer nachhaltigen und umweltverträglichen Landwirtschaft.
Nicht zuletzt will sich der Ausschuss um die Welternährungslage kümmern, die Tierhaltungsbedingungen reformieren und die umwelt-, tier- und verbraucherorientierten Qualitätsproduktionen in ihren Wettbewerbsbedingungen unterstützen. Es geht unter anderem um eine Erhöhung des Anteils des ökologischen Landbaus binnen zehn Jahren auf 20 Prozent.