Ausschuss für Umwelt, Naturschutz und Reaktorsicherheit
Spielräume für Vereinfachung
Der Ausschuss für Umwelt, Naturschutz und Reaktorsicherheit, kurz Umweltausschuss genannt, zählt zu den ständigen Ausschüssen des Bundestages. Seine Zuständigkeit orientiert sich am Kompetenzzuschnitt des Bundesministeriums für Umwelt, Naturschutz und Reaktorsicherheit.
Ihm obliegt daher die federführende Beratung der in den Bundestag eingebrachten Vorlagen zur Umweltpolitik und zu bestimmten, die erneuerbaren Energieträger betreffenden Bereiche der Energiepolitik. Hierzu zählen Gesetz- und Verordnungsentwürfe, Anträge der Fraktionen, Unterrichtungen durch die Bundesregierung, durch das Europäische Parlament sowie Richtlinien- und Verordnungsvorschläge der Europäischen Kommission. Zu den ihm federführend überwiesenen Vorlagen formuliert der Umweltausschuss jeweils eine Beschlussempfehlung für das Plenum des Bundestages. Diese wird ergänzt um einen Bericht, der u. a. einen Abschnitt über den Ablauf der Beratungen im Ausschuss einschließlich der Positionen der Minderheitsfraktionen enthält.
Vorlagen mit umweltpolitischem Bezug, die in die federführende Zuständigkeit anderer Ausschüsse fallen, können dem Umweltausschuss zur Mitberatung überwiesen werden. Das Votum des Umweltausschusses wird in diesem Fall dem jeweils federführenden Ausschuss zugeleitet. An der Beratung einer ihm nicht überwiesenen Vorlage kann sich der Umweltausschuss im Benehmen mit dem federführenden Ausschuss gutachtlich beteiligen.
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Zu den federführend im Umweltausschuss beratenen Vorlagen zählen die dem Bundestag von der Bundesregierung regelmäßig vorgelegten Berichte zu wesentlichen Problembereichen der Umweltpolitik. Es sind dies u. a. der Umweltbericht (alle vier Jahre), der Bericht über Maßnahmen zur Reduzierung der FCKW-Emissionen im internationalen, EU- und nationalen Bereich (fortlaufend nach Aktualität), der Bericht zur Umweltradioaktivität und Strahlenbelastung (jährlich), der Bodenschutzbericht (einmal pro Legislaturperiode) sowie der Bericht zur nationalen Nachhaltigkeitsstrategie (alle zwei Jahre).
Auch die Gutachten des Rates von Sachverständigen für Umweltfragen (SRU) und des Wissenschaftlichen Beirats der Bundesregierung Globale Umweltveränderungen (WGBU) werden dem Umweltausschuss jeweils mit einer Stellungnahme der Bundesregierung als Bundestagsdrucksache vorgelegt.
Wie in der vergangenen Legislaturperiode wird auch in der kürzlich begonnenen 15. Wahlperiode das Leitbild der nachhaltigen Entwicklung Maßstab der Umweltpolitik sein. Gemäß den Vereinbarungen der Koalition ist unter anderem vorgesehen, das nationale Klimaschutzprogramm entsprechend den Anforderungen des Kyoto-Protokolls und der innerhalb der Europäischen Union vereinbarten Lastenverteilung fortzuschreiben und das Gesetz über erneuerbare Energien und die Förderung der erneuerbaren Energien mit dem Ziel einer weiteren Erhöhung ihres Anteils an der Stromerzeugung und am Primärenergieverbrauch fortzuentwickeln. Ferner soll ins Atomgesetz ein Verfahren zur Auswahl eines Endlagerstandorts für radioaktive Abfälle eingeführt werden. Weitere Themen: Verbesserung des vorbeugenden Hochwasserschutzes, Entwicklung einer Strategie zur Reduzierung der wachsenden Flächeninanspruchnahme und die Verringerung der Beeinträchtigung durch Lärm, insbesondere auch durch Fluglärm.
Tendenziell weiter zunehmen wird die Bedeutung von Vorlagen europäischen Ursprungs. Ihr Anteil lag in der vergangenen Legislaturperiode bei gut 40 Prozent. Wichtige Beratungsthemen der jetzt begonnenen 15. Wahlperiode werden unter anderen die EU-Richtlinie zum Emissionshandel, die Fortentwicklung des europäischen Chemikalienrechts sowie umwelt- und naturschutzrechtliche Fragen der Erweiterung der Europäischen Union sein.