Ausschuss für Menschenrechte und humanitäre Hilfe
Auf einem unbequemen Weg
Für die Menschenrechte und die humanitäre Hilfe gibt es in dieser Wahlperiode erneut einen eigenen ständigen Ausschuss. Früher war ein Unterausschuss des Auswärtigen Ausschusses mit dieser Aufgabe betraut. Damit macht der Bundestag deutlich, welchen Stellenwert er der Menschenrechtspolitik einräumt. Das wurde zudem kürzlich in den Generaldebatten über den Bundesetat unterstrichen, als der Bundestag erstmals im Rahmen einer Haushaltsdebatte über die Schwerpunkte der deutschen Politik einen Antrag beschloss, wonach die „Menschenrechte als Leitlinie der deutschen Politik“ zu gelten haben.
Auf dem Arbeitsplan des Ausschusses in der gerade gestarteten Wahlperiode steht unter anderem die Weiterentwicklung der nationalen, europäischen und internationalen Instrumente des Menschenrechtsschutzes sowie der juristischen und politischen Aufarbeitung von Menschenrechtsverletzungen. Menschenrechtsrelevante Aspekte ergeben sich jedoch auch immer wieder in der Außen-, Entwicklungs-, Sicherheitspolitik, in der Wirtschafts- und Außenwirtschaftspolitik sowie in der Asyl- und Flüchtlingspolitik. Auch Fragen der Minderheitenpolitik und der humanitären Hilfe gehören zum selbstverständlichen Arbeitspensum des Ausschusses.
Ein großes Anliegen ist es für die Parlamentarier, die menschenrechtliche Situation von Frauen und Kindern zu verbessern. Deshalb fordern sie unter anderem die Umsetzung der UN-Kinderrechtskonvention sowie die Förderung von Maßnahmen zur Verbesserung der Situation von Frauen weltweit.
Ständig lässt sich der Ausschuss über die aktuelle Lage der Menschenrechte informieren. Die Tagesordnung ist daher sehr oft von aktuellen Ereignissen geprägt. So geraten denn ganz kurzfristig immer wieder Berichte der Bundesregierung, etwa zur Situation in Afghanistan, im Kosovo, in China, Kolumbien, der Türkei, Ost-Timor oder dem Iran ins Blickfeld. Unterrichtungen erfolgen auch über die humanitären Hilfsaktionen der Bundesregierung zur Linderung der Not, die durch Naturkatastrophen oder militärische Auseinandersetzungen entstehen. Auf diese Weise erhalten die Abgeordneten wichtige Hintergrundinformationen. So können sie ihrerseits ihre vielfältigen Kontakte zu politischen Institutionen im In- und Ausland, zu Regierungen und Menschenrechtsgruppen nutzen und so Einfluss auf die weitere Entwicklung nehmen.
Der Ausschuss für Menschenrechte und humanitäre Hilfe hat von Anfang an große Resonanz bei Politikerinnen und Politikern aus dem In- und Ausland sowie bei den unterschiedlichen nationalen und internationalen Menschenrechtsgruppen gefunden. Die so genannten Nichtregierungsorganisationen suchen ebenfalls das Gespräch mit den Mitgliedern des Ausschusses, um sie über die Menschenrechtssituation in einzelnen Ländern oder über andere spezielle Themen zu informieren. Das geschieht beispielsweise in Form von nicht öffentlichen Anhörungen im Rahmen von regulären Ausschusssitzungen. Oft führen die Abgeordneten, die sich für einzelne Themen interessieren, aber auch außerhalb der Sitzungen wichtige Fachgespräche.
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„Es ist wichtig, dass wir uns das Kernanliegen dieses
Ausschusses bewahren: die Parteilichkeit für die
Menschenrechte. Wir beschreiten mit dieser Verpflichtung weithin
einen unbequemen Weg, denn glaubwürdige Menschenrechtspolitik
fängt auch im eigenen Land an: Wir müssen beispielsweise
darauf achten, dass im Antiterrorkampf die Menschenrechte in
Deutschland und Europa penibel ernst genommen werden.“ (Christa Nickels, B ’90/Grüne, Vorsitzende des Ausschusses für Menschenrechte und humanitäre Hilfe. 17 Mitglieder, SPD: 7, CDU/CSU: 7, B ’90/Grüne: 2, FDP: 1) |
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Christa Nickels. |