Der Rechtsausschuss hatte dazu eine Beschlussempfehlung (15/2995) vorgelegt. Der Bundestag erklärte damit Gesetzentwürfe der CDU/CSU (15/533), der FDP (15/361) und des Bundesrates (15/1891) für erledigt.
Die SPD stellte im Ausschuss im Zusammenhang mit dem Vorhaben fest, "was lange währt, wird endlich gut". Während die Vertraulichkeit des Wortes einen strafrechtlichen Schutz genieße, gelte das für die Vertraulichkeit des Bildes bisher nicht.
Es sei gut, dass es zu einem interfraktionellen Gesetzentwurf gekommen sei. Man habe die Angelegenheit "sehr stringent gehandhabt", indem man sich auf die Wohnung und den "höchst persönlichen Lebensbereich" beschränkt habe. Die Rechtsprechung werde damit "hervorragend umgehen" können.
Bündnis 90/Die Grünen machten darauf aufmerksam, in der Endphase der Verhandlungen sei es darum gegangen, was mit befugt gemachten Aufnahmen geschehen solle, wenn die Betroffenen sich mittlerweile zerstritten hätten. Man habe sich darauf geeinigt, dass derjenige nicht unter Strafe zu stellen sei, der unbefugt solche Aufnahmen weitergebe, ohne von der Strafbarkeit der Angelegenheit etwas zu wissen.
Rückzug auf den geschlossenen Raum
Die CDU/CSU äußerte, man sei "nicht ganz zufrieden" mit der gefundenen Einigung. Es gebe durchaus schutzwürdige Interessen in der Öffentlichkeit, die eigentlich auch berücksichtigt werden müssten. Es spreche von einer gewissen Hilflosigkeit, dass man sich auf einen geschlossenen Raum zurückgezogen habe. Man sei insofern auch den Interessen der Presse entgegengekommen.
Die FDP sagte, gerade in dieser Hinsicht gebe es einen "besonderen Druck". Jenseits des grundgesetzlich garantierten Schutzes hätten Pressekreise den Eindruck erweckt, "dass Presse alles dürfe". Das sei aber nicht richtig. Dem Treiben der Paparazzi müsse beispielsweise ein gewisser Schutz der Betroffenen entgegengesetzt werden. bob