Bei der zweiten Lesung der neuen Wertpapierdienstleistungsrichtlinie ergab sich am 30. März im Europäischen Parlament in Straßburg eine deutliche Mehrheit für den mit dem EU-Ministerrat ausgehandelten Kompromiss. Damit werden vom Parlament die Ziele der Richtlinie unterstützt, aber doch einige wesentliche Änderungen und mehr Transparenz im Markt für Finanzdienstleistungen erreicht. Insgesamt soll die neue Gesetzgebung europaweit integrierte, flüssige, transparente und wettbewerbsfähige Kapitalmärkte schaffen und die Investoren zugleich stärker schützen. Ein Wettbewerb bei der Auftragsausführung soll die Effizienz erhöhen und die Kosten verringern. Es ist das Ziel, durch einen integrierten Markt die Gesamtliquidität zu erhöhen und damit die europäischen Kapitalmärkte attraktiver werden zu lassen.
Die Richtlinie ist ein wichtiger Teil des Aktionsplans für Finanzdienstleistungen, durch den die Gesetzgebung aus dem Jahr 1993 aktualisiert werden soll. Diese Gesetzgebung sieht einen einheitlichen Pass für Investmentfirmen in Europa vor. Der nun beschlossene Vorschlag verbietet die Konzentrationsregel, der zufolge nationale Behörden die Ausführungen von Aktienkauf- oder Verkaufsorders an einem bestimmten Ort vorschreiben können.
An die Stelle dieser Regeln treten gemeinsame Vorschriften für die Ausführungen der Aufträge. Von der Gesetzgebung werden alle Aufträge betroffen sein, sowohl börsliche als auch außerbörsliche Abwicklungen. Als Nebeneffekt dieses Wettbewerbs und des besseren Investorenschutzes wird von der Richtlinie ein Sinken der Preise und Transaktionskosten erwartet und indirekt eine Förderung des Wirtschaftswachstum.
Wertpapierhandel in ganz Europa
Obwohl der Wirtschafts- und Währungsausschuss des Parlaments 53 Änderungsanträge, die vom Rat nach der ersten Lesung nicht übernommen worden waren, insbesondere zu Transparenzanforderungen, erneut zur Abstimmung vorgeschlagen hatte, kam es am 18. März zu einen Kompromiss mit dem Rat, damit das Gesetzgebungsverfahren noch in dieser Legislaturperiode abgeschlossen werden kann. Danach können Unternehmen des Wertpapierhandels aufgrund ihrer Zulassung im Herkunftsland überall in der EU tätig werden.
Größter Streitpunkt waren die Bedingungen über den Eigenhandel, für die so genannte Internationalisierung. Das bedeutet die interne Verrechnung von Kundenaufträgen oder gegen eigene Positionen der Verrechnungsbanken. Dies war bisher vor allem in südeuropäischen Ländern nicht möglich, wird nun aber EU-weit erlaubt. In diesem Zusammenhang strittig waren auch die von der Kommission vorgeschlagenen und aus Straßburger Sicht nicht ausreichenden Transparenzregeln.