Verbraucherschutz. Die Bundesregierung soll das geltende Pflanzenschutzgesetz dahingehend ändern, dass dort geregelte Eingriffe durch Behörden, wie etwa Bodenuntersuchungen oder ähnliches, nur nach vorheriger und rechtzeitiger Ankündigung durch die zuständigen Behörden möglich sind. Darauf dringt die CDU/CSU-Fraktion in einem Antrag (15/2969), den der Bundestag am 7. Mai zur Beratung an den Verbraucherschutzausschuss überwiesen hat. Zudem pocht die Union darauf, einen Paragraphen des Pflanzenschutzgesetzes zu streichen, der das Grundrecht der Unverletzlichkeit der Wohnung im Zusammenhang mit Überwachungs- und Bekämpfungsmaßnahmen der Behörden einschränkt. Die Fraktion kritisiert, das Umweltbundesamt (UBA) habe ein Projekt eingeleitet, bei dem mit "verdeckter Feldbeobachtung" auf gewässernahen landwirtschaftlich und gärtnerisch genutzten Flächen ein Fehlverhalten der Landwirte bei der Anwendung von Pflanzenschutzmitteln erfasst werden solle. sas