Verbraucherschutz. Angenommen hat der Bundestag am 6. Mai einen Vorschlag des Vermittlungsausschusses von Bundestag und Bundesrat (15/3059) zum Gesetz zur Durchführung von EU-Verordnungen auf dem Gebiet der Gentechnik und zur Änderung der neuartige Lebensmittel- und Lebensmittelzutaten-Verordnung (15/2520, 15/2597, 15/2669). Der Bundestag hatte das Gesetz am 11. März beschlossen, der Bundesrat daraufhin den Vermittlungsausschuss angerufen (15/2902). Mit dem Gesetz wurden EU-Verordnungen zur Zulassung und Kennzeichnung von gentechnisch veränderten Lebensmitteln und Futtermitteln, zur Rückverfolgbarkeit und Kennzeichnung von gentechnisch veränderten Organismen und daraus hergestellten Lebensmitteln und Futtermitteln sowie zum grenzüberschreitenden Transport von gentechnisch veränderten Organismen in deutsches Recht umgesetzt. Der Vermittlungsausschuss folgte dem Wunsch des Bundesrates, wonach die im Gesetz genannten Stellungnahmen künftig "im Benehmen" und nicht "im Einvernehmen" mit dem Bundesamt für Naturschutz und dem Robert-Koch-Institut erfolgen sollen. Davon sei eine höhere Transparenz der Entscheidungen zu erwarten, hieß es. vom/br