Verbraucherschutz. Die Bundesregierung will das Gentechnikrecht novellieren und hat dazu einen Gesetzentwurf (15/3088) vorgelegt. Die Neuregelung solle in erster Linie der Umsetzung des Gemeinschaftsrechts der EU über die absichtliche Freisetzung gentechnisch veränderter Organismen in die Umwelt dienen, heißt es in der Begründung.
Ziel der Novelle sei es, unter Berücksichtigung der Erfahrungen und der Entwicklung der wissenschaftlichen Erkenntnisse einen angemessenen ordnungspolitischen Rahmen zu gewährleisten. Dieser soll die Gefahren für die Umwelt und die menschliche Gesundheit erfasst, die mit der Freisetzung gentechnisch veränderter Organismen (GVO) verbunden sein können.
Was die finanziellen Auswirkungen des Gesetzes anbelangt, macht die Regierung keine konkreten Angaben und beruft sich dabei darauf, dass Länder und Gemeinden "überwiegend" keine Angaben zu möglichen Kostensteigerungen gemacht hätten. Aufgrund der erhöhten Sorgfaltspflichten seien Mehrkosten für Produzenten und Konsumenten von GVO-Produkten nicht auszuschließen. Konkrete Angaben seien jedoch auch in diesem Fall nicht möglich, macht die Bundesregierung deutlich.