Das Parlament
Mit der Beilage aus Politik und Zeitgeschehen

Das Parlament
Nr. 48 / 22.11.2004
vom

FDP: Umschulungen erleichtern

Gesundheitsfachberufe

Wirtschaft und Arbeit. Die FDP-Fraktion will Umschulungen in Gesundheitsfachberufen erleichtern und dazu das Dritte Buch des Sozialgesetzbuches ändern. Wie es in ihrem Gesetzentwurf zur Sicherung der Weiterbildungsförderung bei gesetzlich festgelegter Ausbildungsdauer (15/4147) heißt, gilt nach dem Gesetz der Grundsatz, dass die Dauer von geförderten Weiterbildungen im Vergleich zur Dauer beruflicher Erstausbildung um mindestens ein Drittel der Ausbildungszeit verkürzt sein muss.

Berufsabschlüsse, die als Erstausbildung innerhalb von drei Jahren erlernt werden, müssten als Weiterbildung innerhalb von höchstens zwei Jahren abgeschlossen sein. In einigen Gesundheitsfachberufen wie etwa in der Logopädie scheide eine Verkürzung der Umschulungsdauer jedoch aus rechtlichen Gründen aus. Das Förderungsrecht sehe für diese Fälle eine befristete Sonderregelung vor.

Danach brauche eine Umschulung, die noch in diesem Jahr beginnt, nicht verkürzt zu werden, wenn sie aufgrund gesetzlicher Regelungen nicht verkürzt werden kann. Dies bedeute, so die FDP, dass ab 2005 beginnende Umschulungen in Gesundheitsfachberufen zwar weiterhin von der Bundesagentur für Arbeit gefördert werden können, jedoch nur zu zwei Dritteln der Ausbildungszeit und auch nur dann, wenn die Finanzierung der gesamten Weiterbildung auf andere Weise sichergestellt ist.

Die Liberalen sehen darin eine "unbillige Härte" für die Auszubildenden in diesen Berufen. In der Regel fänden erfolgreiche Absolventen nach der Ausbildung einen sicheren Arbeitsplatz. Bei den Logopäden sei die Vermittlungsquote nach Abschluss der Ausbildung nahezu hundert Prozent, schreiben die Abgeordneten. Vor allem in den neuen Ländern bestehe zum Teil schon ein erheblicher Mangel an Arbeitskräften in den Gesundheitsfachberufen.

Die Fraktion will nun die befristete Ausnahmeregelung, die nur Umschüler und nicht Auszubildende betrifft, aufheben. Die Umschüler hätten im Vergleich zu jungen Erstauszubildenden eine größere Berufs- und Lebenserfahrung. Von daher seien sie zu einer intensiveren schulischen Ausbildung eher in der Lage. Allerdings könnten sich nur wenige Umschüler die hohen Ausbildungskosten selbst leisten, heißt es in dem Gesetzentwurf. Bei den Logopäden handele es sich zum größten Teil um Frauen nach der Erziehungsphase, die eine berufliche Neuorientierung anstreben.


Ausdruck aus dem Internet-Angebot der Zeitschrift "Das Parlament" mit der Beilage "Aus Politik und Zeitgeschichte"
© Deutscher Bundestag und Bundeszentrale für politische Bildung, 2006.