Das Parlament
Mit der Beilage aus Politik und Zeitgeschehen

Das Parlament
Nr. 14 / 03.04.2006
vom

Steuern steigen - Arbeitskosten sinken

Haushaltsbegleitgesetz

Haushalt. Die Bundesregierung will den allgemeinen Mehrwertsteuersatz und den Regelsatz der Versicherungssteuer zum 1. Januar 2007 von 16 auf 19 Prozent anheben. Gleichzeitig soll der Beitragssatz zur Arbeitslosenversicherung um zwei Prozentpunkte auf 4,5 Prozent gesenkt werden, wie aus ihrem Entwurf eines Haushaltsbegleitgesetzes 2006 (16/752) hervorgeht.

Ziel des Entwurfs ist die Konsolidierung des Bundeshaushalts. Die Absenkung des Arbeitslosenversicherungssatzes will sie mit einem Prozentpunkt aus dem Aufkommen der Mehrwertsteuererhöhung finanzieren. Dazu soll die Verteilung des Mehrwertsteueraufkommens zwischen Bund und Ländern so geändert werden, dass dem Bund der erforderliche Anteil bereits vorab zur Verfügung steht.

Darüber hinaus ist in dem Entwurf vorgesehen, die jährliche Sonderzahlung des Bundes für Beamte und Pensionäre (das frühere Weihnachts- und Urlaubsgeld) für die Jahre 2006 bis 2010 zu halbieren. Für die Mitglieder der Bundesregierung sowie die Parlamentarischen Staatssekretäre soll diese jährliche Sonderzahlung komplett abgeschafft werden. Den Bediensteten der Deutschen Bundesbank will die Regierung die Bankzulage zum Teil kürzen (in der Zentrale und den Hauptabteilungen), zum Teil ganz abschaffen (in den Filialen): Die Bankzulage soll künftig statt bisher 19 Prozent des Gehalts für die Beamten in der Zentrale noch neun Prozent und für die Beamten in den Hauptverwaltungen noch fünf Prozent betragen. Den Beamten in den Filialen soll sie komplett gestrichen werden. Allerdings ist vorgesehen, den von den Kürzungen Betroffenen eine Ausgleichszulage zu gewähren, die sich im Zeitablauf verringert, um sie vor einem abrupten Verlust zu bewahren.

Bankzulage streichen

Bei einer Kürzung der Bankzulage soll die Ausgleichszulage die Differenz zwischen alter und neuer Zulagenhöre abdecken. Beim Wegfall der Bankzulage bemisst sich die Höhe der Ausgleichs-zulage an der Höhe der bisherigen Bankzulage, wie die Regierung schreibt. Die Ausgleichszulage gibt es, solange der Empfänger eine Tätigkeit ausübt, für die es bislang die Bankzulage gab. Bei anderweitiger Beschäftigung soll sie entfallen.

Darüber hinaus solle der bisherige Defizitzuschuss des Bundes zur Bundesagentur für Arbeit gestrichen werden. Sollte eine Unterstützung der Bundesagentur vorübergehend erforderlich werden, so die Regierung, könne dies künftig durch Darlehen geschehen.

Geplant ist ferner, die Sozialversicherungsfreiheit von Sonn-, Feiertags- und Nachtzuschlägen auf einen Grundlohn von 25 Euro pro Stunde zu begrenzen. Von 25 auf 30 Prozent will die Regierung den Pauschalbeitragssatz für geringfügig Beschäftigte anheben. Gekürzt werden solle beim allgemeinen Bundeszuschuss zur gesetzlichen Rentenversicherung, und zwar um 170 Millionen Euro in diesem Jahr und um 340 Millionen Euro vom Jahr 2007 an.

Für die Bezieher von Arbeitslosengeld II will die Regierung die Beiträge zur gesetzlichen Krankenversicherung (GKV) herabsetzen. Die pauschalen Zuweisungen des Bundes an die GKV sollen im nächsten Jahr auf 1,5 Milliarden Euro gesenkt werden und danach auslaufen. Durch dieses Paket erhofft sich die Regierung eine Entlastung der öffentlichen Haushalte um 785 Millionen Euro in diesem Jahr, um 18,42 Milliarden Euro 2007, um 22,06 Milliarden Euro 2008 und um 22,43 Milliarden Euro im Jahr 2009, heißt es im Gesetzentwurf.

Von der Kürzung der jährlichen Sonderzahlung im öffentlichen Dienst wären annähernd 1,1 Millionen Personen betroffen, wie die Regierung mitteilt, darunter etwa 182.000 Beamte, 500 Richter, 190.000 Soldaten und 710.000 Pensionäre. Die Kürzung betrage für einen Unteroffizier rund 560 Euro, für einen Polizeihauptkommissar rund 870 Euro, für einen Oberregierungsrat rund 1.160 Euro, für einen Richter am Bundesgerichtshof rund 2.160 Euro und für einen Staatssekretär rund 3.110 Euro. Damit würden die Belastungen "sozial gerecht verteilt", heißt es in dem Entwurf.

Die Bezüge der Bundeskanzlerin würden um rund 9.500 Euro, die eines Bundesministers um rund 7.700 Euro und die eines Parlamentarischen Staatssekretärs um rund 5.900 Euro gekürzt. Der Bund will dadurch seine Personalausgaben in den Jahren 2006 bis 2010 um jährlich rund 500 Millionen Euro senken.


Ausdruck aus dem Internet-Angebot der Zeitschrift "Das Parlament" mit der Beilage "Aus Politik und Zeitgeschichte"
© Deutscher Bundestag und Bundeszentrale für politische Bildung, 2006.