Das Parlament
Mit der Beilage aus Politik und Zeitgeschehen

Das Parlament
Nr. 14 / 03.04.2006
vom

Der Großteil der Mittel ist für Personal vorgesehen

Bundesministerium der Finanzen

Haushalt. Im Etatentwurf des Bundesfinanzministeriums (BMF) für 2006 nehmen die Personalausgaben mit 1,62 Milliarden Euro (2005: 1,66 Milliarden Euro) breiten Raum ein. Der Entwurf umfasst Ausgaben von insgesamt 4,1 Milliarden Euro (4,04 Milliarden Euro) und Einnahmen von 825,86 Millionen Euro (657,26 Millionen Euro).

Einen leichten Anstieg verzeichnen die Ausgaben für Zuweisungen und Zuschüsse. Sie sollen von 1,5 Milliarden Euro im Jahr 2005 auf 1,51 Milliarden Euro steigen. Die sächlichen Verwaltungsausgaben werden auf 578,85 Millionen Euro im Vergleich zu 560,42 Millionen Euro im vergangenen Jahr beziffert. Die Ausgaben für Investitionen sollen sich auf 390,43 Millionen Euro (325,44 Millionen Euro) belaufen. Die in diesem Jahr einzugehenden Verpflichtungsermächtigungen für künftige Haushaltsjahre gibt die Regierung mit 2,27 Milliarden Euro gegenüber 466,52 Millionen Euro in 2005 an. Zu Buche schlagen hier vor allem Darlehen für große Bauvorhaben und für Grunderwerb mit 1,02 Milliarden Euro sowie 784 Millionen Euro für Mieten und Pachten.

Im Mittelpunkt des Etats stehen die Ausgaben für die Bundesfinanzverwaltung, die auf 1,76 Milliarden Euro veranschlagt werden (1,97 Milliarden Euro). Darin bilden wiederum die Ausgaben für das Personal mit 1,29 Milliarden Euro (1,37 Milliarden Euro) den Löwenanteil. Allein in der Bundesfinanverwaltung belaufen sich die Verwaltungsausgaben auf 374,52 Millionen Euro (428,2 Millionen Euro), während die Ausgaben für Investitionen mit 92,13 Millionen Euro (167,88 Millionen Euro) eher ein Schattendasein führen. Für die Informationstechnik sind hier 63,77 Millionen Euro (154,07 Millionen Euro) vorgesehen.

Die Ausgaben für Wiedergutmachungen des Bundes belaufen sich auf 656,07 Millionen Euro (662,94 Millionen Euro). Davon entfallen 510,21 Millionen Euro (510,03 Millionen Euro) auf die Entschädigungen für Opfer der nationalsozialistischen Verfolgung. Die Zahlungen im Zusammenhang mit Kriegsfolgen, etwa die Beseitigung von Kampfmitteln, betragen 80,29 Millionen Euro (83,84 Millionen Euro). Für den Lastenausgleich zugunsten von Vertriebenen und Umsiedlern sind 65,58 Millionen Euro (69,08 Millionen Euro) eingeplant. Mit 348,75 Millionen Euro (386,43 Millionen Euro) schlägt die Finanzierung der Nachfolgeeinrichtungen der Treuhandanstalt immer noch in beträchtlichem Umfang zu Buche. Die Ausgaben für die Lausitzer und Mitteldeutsche Bergbau-Verwaltungsgesellschaft (LMBV) betragen 216,4 Millionen Euro (251,14 Millionen Euro), jene für die Energiewerk Nord (EWN) 120 Millionen Euro (121,06 Millionen Euro), und die Gesellschaft zur Verwahrung und Verwertung von stillgelegten Bergwerksbetrieben (GVV) soll 12,35 Millionen Euro (14,23 Millionen Euro) erhalten. Die LMBV saniert und verwertet die stillgelegten ostdeutschen Braunkohletagebauanlagen, die EWN legt die Kernkraftwerke Greifswald und Rheinsberg still und betreibt das Zwischenlager Nord, und unter dem Dach der GVV sind stillgelegte Bergwerksbetriebe zusammengefasst, die ihre Produktion wegen fehlender Wirtschaftlichkeit eingestellt haben.

Die Ausgaben für die Bundesvermögens- und Bauangelegenheiten sind mit insgesamt 267,08 Millionen Euro angesetzt (58,3 Millionen Euro). Die Zunahme gegenüber dem Vorjahr resultiert vor allem aus den Darlehen für große Bauvorhaben der Bundesanstalt für Immobilienausgaben sowie für den Grunderwerb des Bundes, die mit 153,5 Millionen Euro (42,1 Millionen Euro) angesetzt sind. Es handelt sich dabei vor allem um Regierungsbauten in Berlin.

Für die Bauverwaltung will der Bund in diesem Jahr 100,47 Millionen Euro (102,03 Millionen Euro) ausgeben. Betroffen sind Entschädigungszahlungen an die Länder, die bestimmte Bauaufgaben im Auftrag des Bundes übernehmen. Die Kosten des Aufenthalts und des Abzugs ausländischer Streitkräfte sind im Etatentwurf mit 114,56 Millionen Euro (121,77 Millionen Euro) bedacht.

Die nachgeordneten Behörden des BMF können laut Entwurf folgende Kosten verursachen: Bundeszentralamt für Steuern 306,55 Millionen Euro (346,29 Millionen Euro), Zentrum für Informationsverarbeitung und Informationstechnik der Bundesfinanzverwaltung (seit dem 1. Januar 2006 nachgeordnete Dienststelle des Ministeriums) 129,2 Millionen Euro, Bundesmonopolverwaltung für Branntwein 85,95 Millionen Euro (90,99 Millionen Euro), Bundesamt für zentrale Dienste und offene Vermögensfragen 58,1 Millionen Euro (41,97 Millionen Euro) und Bundeswertpapierverwaltung 21,94 Millionen Euro (23,35 Millionen Euro).


Ausdruck aus dem Internet-Angebot der Zeitschrift "Das Parlament" mit der Beilage "Aus Politik und Zeitgeschichte"
© Deutscher Bundestag und Bundeszentrale für politische Bildung, 2006.