Das Parlament
Mit der Beilage aus Politik und Zeitgeschehen

Das Parlament
Nr. 27 / 03.07.2006
bob

Gleichbehandlungsgesetz verabschiedet

Antidiskriminierung
Recht. Nach monatelangen Querelen ist es doch noch auf den Weg gebracht worden: Das Parlament hat am 29. Juni das Gesetz zur Umsetzung europäischer Richtlinien zur Verwirklichung des Grundsatzes der Gleichbehandlung (16/1780, 16/1852) verabschiedet. In namentlicher Abstimmung votierten 443 Abgeordnete für den Gesetzentwurf, 111 Parlamentarier stimmten dagegen und 17 enthielten sich der Stimme.

Mit dem Entwurf sollen vier EU-Richtlinien umgesetzt werden. Der Rechtsausschuss hatte eine Beschlussempfehlung (16/2022) vorgelegt. Der Gesetzentwurf war in letzter Minute nochmals von den Koalitonsfraktionen geändert worden. So wurde das Merkmal "Weltanschauung" gestrichen. Der Bundestag hielt es zwar grundsätzlich für sachgerecht, im Bereich des zivilrechtlichen Diskriminierungsschutzes über die durch die EU-Richtlinien vorgegebenen Merkmale Rasse und ethnische Herkunft sowie Geschlecht hinaus weitere Merkmale wie der Religion, einer Behinderung, des Alters sowie der sexuellen Identität und des Geschlechts zu schützen. Dies gelte allerdings nicht für das Merkmal der Weltanschauung. Es bestehe beispielsweise die Gefahr, so die Abgeordneten, dass Anhänger rechtsradikalen Gedankenguts aufgrund der Vorschrift versuchen, sich Zugang zu Geschäften zu verschaffen, die ihnen aus nachvollziehbaren Gründen verweigert würden.

Zudem wurde ein Anliegen des Bundesrates aufgegriffen, das klarstellt, dass im Interesse einer aktiven, auf soziale Stabilität ausgerichteten Wohnungspolitik eine unterschiedliche Behandlung bei der Wohnraumvermietung zulässig ist. Nach Auffassung des Parlaments ist nicht von einer Diskriminierung auszugehen, wenn bei der Vermietung von Wohnraum mit dem Ziel, sozial stabile Bewohnerstrukturen zu schaffen und zu erhalten, unterschieden wird. Nach dem Gesetz kann eine Gewerkschaft künftig grobe Gesetzesverstöße vor Gericht bringen, wenn es im Betrieb keinen Betriebsrat gibt - anderenfalls ist nur dieser zur Klage berechtigt. Klargestellt wurde zudem, dass Gewerkschaften nicht berechtigt sind, Ansprüche einzelner Arbeitnehmer im Rahmen einer so genannten Prozess-Standschaft geltend zu machen. Darüber hinaus erhält der Arbeitnehmer nur noch eine Frist von zwei Monaten (im Regierungsentwurf war es noch einer mehr), um Ansprüche geltend zu machen, weil er diskriminiert wurde. Durch diese Regelung soll der Arbeitgeber vor bürokratischem Aufwand geschützt werden.

Mit Mehrheit abgelehnt wurden Initiativen der parlamentarischen Opposition (16/297, 16/957, 16/370, 16/1861). Die FDP hatte verlangt, die Bundesregierung solle bei der Umsetzung der EU-Richtlinien in deutsches Recht nicht über den in Brüssel vereinbarten Inhalt hinausgehen. Jede zusätzliche Belastung, die sich wettbewerbsschädigend auf die deutsche Wirtschaft auswirke, vor allem im Hinblick auf den Erhalt von Arbeitsplätzen, sollte unterbleiben, so die Liberalen. Linksfraktion und Grüne hatten in ihren Anträgen kritisiert, dass es die Bundesregierung versäumt habe, die EU-Richtlinien rechtzeitig umzusetzen. Die Bündnisgrünen hatten zu Beginn des Jahres denselben Gesetzentwurf in das Parlament eingebracht, der vor etwa einem Jahr mit der seinerzeitigen rot-grünen Mehrheit schon einmal im Bundestag verabschiedet worden war. Wegen der angesetzten Parlamentswahl war das Gesetz sozusagen in den Papierkorb gewandert. Zwei Entschließungsanträge von Linksfraktion (16/2034) und Grünen (16/2033) wurden abgelehnt. Die Linksfraktion wollte die Bundesregierung dazu auffordern, das Gesetz grundsätzlich auf allen Rechtsgebieten anzuwenden. Die Grünen hatten gefordert, eine europarechtskonforme Überarbeitung des Gleichbehandlungsgesetzes vorzulegen. Darin sollten unter anderem die Möglichkeiten der Verbändebeteiligung erweitert werden.


Ausdruck aus dem Internet-Angebot der Zeitschrift "Das Parlament" mit der Beilage "Aus Politik und Zeitgeschichte"
© Deutscher Bundestag und Bundeszentrale für politische Bildung, 2006.