Das Parlament
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Nr. 27 / 03.07.2006
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Mutter-Kind-Kuren auf Sparflamme

Ausgabenrückgang setzte sich im ersten Quartal fort

Gesundheit. Alle Fraktionen sehen mit Blick auf den drastischen Rückgang von Mutter-Kind-Kuren erheblichen Klärungsbedarf. Bei einem Expertengespräch im Ausschuss für Gesundheit am 28. Juni konzentrierten sich die Fragen der Abgeordneten entsprechend auf die Ursachen für die geringe Zahl der Bewilligungen. Nach Darstellung der Bundesregierung sanken die Ausgaben der gesetzlichen Krankenkassen in diesem Bereich im ersten Quartal 2006 erneut, und zwar um 26,7 Prozent - das entspricht rund 70 Millionen Euro. Aus einer kürzlich vorgelegten Unterrichtung (16/1150) der Regierung geht hervor, dass die Ausgaben bereits von 1999 bis 2004 um rund 57 Prozent zurückgegangen waren. Auch die Fallzahlen verminderten sich deutlich: von rund 227.000 im Jahr 2001 auf rund 131.000 im Jahr 2004.

Die Spitzenverbände der Krankenkassen verwiesen darauf, dass es kein detailliertes Zahlenmaterial zu Mutter-Kind-Kuren gebe, weshalb die Gründe für den Rückgang schwer zu benennen seien. Allerdings gebe es ein Projekt, in dem statistisches Material in fünf Bundesländern gesammelt wird. Ergebnisse sollen in Kürze vorliegen. Weiter hieß es, offenkundig führe die seit 2004 geltende geänderte Belastungsgrenze bei der Zuzahlung bei den eher aus benachteiligten sozialen Schichten stammenden Müttern "zu einem zurückhaltenden Antragsverhalten". Außerdem seien nach dem Sozialgesetzbuch für erwerbstätige Mütter die Rentenversicherungsträger zuständig. In deren Leistungskatalog fielen aber keine Mutter-Kind-Kuren.

Der Bundesverband der Deutschen Privatkrankenanstalten unterstrich, der einzig plausible Grund für den erheblichen Rückgang bei den Mutter-Kind-Kuren sei, dass bei den Krankenkassen "die Kassenlage marode ist". Das Deutsche Müttergenesungswerk hob hervor, dass die Ausgaben der Krankenkassen für Mutter-Kind-Kuren einen Anteil von nur 0,2 Prozent der Gesamtausgaben ausmachten. Es hob hervor, dass das Antrags- und Bewilligungsverfahren der Krankenkassen in den vergangenen Jahren "deutlich verschärft" worden sei. Allein im Jahr 2005 seien 36 Prozent der Anträge abgelehnt worden, erläuterte das Müttergenesungswerk unter Berufung auf eigene Erhebungen. Allerdings gebe es große Schwankungen auch innerhalb und zwischen den Kassen und Kassenarten. Die Zahl der Widersprüche liege seit Jahren bei zirka 65 Prozent. Das Müttergenesungswerk schlug vor, die Mutter-Kind-Kuren in den Risikostrukturausgleich einzubeziehen, um den Zugang von Müttern und Vätern zu entsprechenden Kuren bei allen Krankenkassen zu stärken und die Ausgaben gleichmäßiger zu verteilen.

Die Bundesregierung betonte, dass bei der geplanten Gesundheitsreform Änderungen bei den Rehabilitationsleistungen möglich seien. Der Gesundheitsausschuss wird sich nach Worten der Ausschussvorsitzenden Martina Bunge (Die Linke) weiter mit dem Thema beschäftigen, gegebenenfalls auch in einer öffentlichen Anhörung. Die gesundheitspolitische Sprecherin der Unions-Fraktion, Annette Widmann-Mauz (CDU) erklärte am 29. Juni, die Ergebnisse des Expertengesprächs seien "erschreckend". Sie kündigte an, die Union werde "kurzfristig" gesetzliche Schritte prüfen, die Kuren zur Pflichtleistung der gesetzlichen Krankenkassen zu machen.


Ausdruck aus dem Internet-Angebot der Zeitschrift "Das Parlament" mit der Beilage "Aus Politik und Zeitgeschichte"
© Deutscher Bundestag und Bundeszentrale für politische Bildung, 2006.