Das Parlament
Mit der Beilage aus Politik und Zeitgeschehen

Das Parlament
Nr. 27 / 03.07.2006
sas

Vorschlag der EU-Kommission stößt auf Ablehnung

Ökolandbau-Verordnung

Ernährung und Landwirtschaft. Gegen den Vorschlag der EU-Kommission zur Revision einer Verordnung zum ökologischen Landbau haben sich die Fraktionen von CDU/CSU, SPD, FDP und Bündnis 90/Die Grünen in einem Antrag (16/1972) ausgesprochen. Ihre Initiative ist am 29. Juni im Bundestag einstimmig angenommen worden. Zwar unterstützen sie darin das erklärte Ziel der Kommission, einen fairen Wettbewerb und einen ordnungsgemäß funktionierenden Binnenmarkt für ökologische Erzeugnisse zu gewährleisten. Allerdings sind aus ihrer Sicht die Vorschläge der EU in der vorliegenden Form dafür nicht geeignet, die Identität des ökologischen Landbaus in der Europäischen Union zu wahren und seine Wettbewerbsfähigkeit zu stärken. Auf Ablehnung stießen die Vorschläge auch bei der von den Rechtsvorschriften über den Ökolandbau betroffenen Wirtschaft. Anstoß nehmen die Parlamentarier dabei an der Verfahrensweise und an dem "viel zu knappen" Zeitplan der Verhandlungen über die Totalrevision. Auch der Bundesrat habe die Verordnungsvorschläge "einer umfassenden Kritik unterzogen". Bemängelt wird in dem Antrag, dass die im EU-Vorschlag vorgesehene Grundsätze und Regelungen überwiegend "zu vage und unscharf" formuliert seien. Träte die geplante Verordnung unverändert so in Kraft, würde der bisherige umfassende Schutz vor irreführenden Kennzeichnungen durch eine Einschränkung des Anwendungsbereichs aufgeweicht. Zu bedenken geben die Fraktionen auch, dass sich das nach der derzeit gültigen Verordnung etablierte EG-Kontrollsystem für den ökologischen Landbau bewährt habe. Eine Überführung des Kontrollsystems weg von der Prozess- hin zur Produktkontrolle bezeichnen sie als "kontraproduktiv".

Die Fraktionen verlangen deshalb von der Bundesregierung, dass sie die Vorschläge der EU-Kommission in der vorliegenden Form zurückweist. Sie solle darauf dringen, dass auf europäischer Ebene keine Entscheidung getroffen wird, bevor nicht Klarheit über die zur Verordnung gehörenden Durchführungsbestimmungen herrsche. Am Herzen liegt den Abgeordneten auch der Erhalt des nationalen Biosiegels. Dieses sei gemäß den Anforderungen des Marktes weiterzuentwickeln. Außerdem machen sich die Fraktionen für den Erhalt der am Markt etablierten Warenzeichen der Anbauverbände stark. Im Weiteren dringen sie auf einer Beibehaltung des Prinzips der Prozesskontrolle und fordern, dass die Regierung einer verordneten Verstaatlichung des Kontrollsystems eine Absage erteilt.


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© Deutscher Bundestag und Bundeszentrale für politische Bildung, 2006.