Das Parlament
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Nr. 37 / 11.09.2006
vom

Personalausgaben schlucken den Löwenanteil des Etatvolumens

Bundesministerium der Finanzen

Haushalt. Im Etatentwurf des Bundesfinanzministeriums (BMF) für 2007 nehmen die Personalausgaben mit 2,39 Milliarden Euro (wie in diesem Jahr) breiten Raum ein. Der Entwurf umfasst Ausgaben von 4,72 Milliarden Euro (4,87 Milliarden Euro) und Einnahmen von 813,85 Millionen Euro (848,92 Millionen Euro).

Einen Rückgang verzeichnen die Ausgaben für Zuweisungen und Zuschüsse. Sie sollen von 1,51 Milliarden Euro 2006 auf 1,38 Milliarden Euro sinken. Die sächlichen Verwaltungsausgaben werden auf 570,52 Millionen Euro im Vergleich zu 578,85 Millionen Euro in diesem Jahr beziffert. Die Ausgaben für Investitionen sollen sich auf 377,02 Millionen Euro (390,43 Millionen Euro) belaufen.

Die Verpflichtungsermächtigungen für künftige Haushaltsjahre gibt die Regierung mit 667,13 Millionen Euro gegenüber 2,27 Milliarden Euro 2006 an. Der Rückgang ist darauf zurückzuführen, dass 2006 für Darlehen für große Bauvorhaben sowie für den Grunderwerb des Bundes in diesem Jahr noch mit 1,02 Milliarden Euro, 2007 aber nur noch mit 300,12 Millionen Euro angesetzt sind. Die Verpflichtungsermächtigungen für Mieten und Pachten im Zusammenhang mit dem Liegenschaftsmanagement des Bundes gehen von 784 Millionen Euro (2006) auf 153,5 Millionen Euro zurück.

Im Mittelpunkt des Etats von Minister Peer Steinbrück (SPD) stehen die Ausgaben für die Bundeszollverwaltung, die sich auf 1,74 Milliarden Euro (1,76 Milliarden Euro) belaufen. Darin nehmen wiederum die Personalausgaben mit 1,28 Milliarden Euro (1,29 Milliarden Euro) den Löwenanteil ein. Allein in der Bundeszollverwaltung belaufen sich die Verwaltungsausgaben auf 382,11 Millionen Euro (374,52 Millionen Euro), während die Ausgaben für Investitionen mit 80,62 Millionen Euro (92,13 Millionen Euro) eher ein Schattendasein fristen.

Für Wiedergutmachungsleistungen sind 609,13 Millionen Euro (656,07 Millionen Euro) angesetzt. Davon entfallen 483,04 Millionen Euro (510,12 Millionen Euro) auf die Entschädigungen für Opfer der NS-Verfolgung. Die Zahlungen für Kriegsfolgen, etwa die Kampfmittelbeseitigung, betragen dem Entwurf zufolge 74,52 Millionen Euro (80,29 Millionen Euro). Für den Lastenausgleich zugunsten von Vertriebenen und Umsiedlern sind 51,57 Millionen Euro (65,58 Millionen Euro) eingeplant. Mit 302,84 Millionen Euro (348,75 Millionen Euro) schlägt die Finanzierung der Nachfolgeeinrichtungen der Treuhandanstalt immer noch beträchtlich zu Buche. Die Ausgaben für die Lausitzer und Mitteldeutsche Bergbau-Verwaltungsgesellschaft (LMBV) betragen 171,78 Millionen Euro (216,397 Millionen Euro), jene für die Energiewerke Nord (EWN) 117,9 Millionen Euro (120 Millionen Euro), und die Gesellschaft zur Verwahrung und Verwertung von stillgelegten Bergwerksbetrieben (GVV) soll 12,8 Millionen Euro (12,35 Millionen Euro) erhalten. Die LMBV verwertet die stillgelegten ostdeutschen Braunkohletagebauanlagen, die EWN legt die Kernkraftwerke Greifswald und Rheinsberg still und betreibt das Zwischenlager Nord, und unter dem Dach der GVV sind stillgelegte Bergwerksbetriebe zusammengefasst.

Die Ausgaben für die Bundesvermögens- und Bauangelegenheiten sind auf insgesamt 207,77 Millionen Euro (267,08 Millionen Euro) begrenzt. Der Rück-gang ist auch darauf zurückzuführen, dass die Zahlungen an die Jewish Claims Conference, die die Ansprüche jüdischer NS-Verfolgter vertritt, und an andere für Abfindungen vermögensrechtlicher Ansprüche gegen die Bundesrepublik von 61 Millionen Euro in diesem Jahr auf 20 Millionen Euro zurückgehen.

Für die Bauverwaltung will der Bund im nächsten Jahr 115,91 Millionen Euro (100,47 Millionen Euro) ausgeben. Betroffen sind Entschädigungszahlungen an die Länder, die Bauaufgaben im Auftrag des Bundes übernehmen. Die Kosten des Aufenthalts und des Abzugs ausländischer Streitkräfte sind mit 100,44 Millionen Euro (114,56 Millionen Euro) beziffert. Schließlich sieht der Regierungsentwurf für die Pensionen der Beamten und Richter aus dem Bereich des BMF 780,3 Millionen Euro (775,18 Millionen Euro) vor.

Die nachgeordneten Behörden des BMF können laut Entwurf folgende Kosten verursachen: Bundeszentralamt für Steuern 315,55 Millionen Euro (306,55 Millionen Euro), Zentrum für Informationsverarbeitung und Informationstechnik 149,25 Millionen Euro (134,73 Millionen Euro), Bundesmonopolverwaltung für Branntwein 79,79 Millionen Euro (85,95 Millionen Euro) und Bundesamt für zentrale Dienste und offene Vermögensfragen 84,06 Millionen Euro (62,6 Millionen Euro).


Ausdruck aus dem Internet-Angebot der Zeitschrift "Das Parlament" mit der Beilage "Aus Politik und Zeitgeschichte"
© Deutscher Bundestag und Bundeszentrale für politische Bildung, 2006.