Das Parlament
Mit der Beilage aus Politik und Zeitgeschehen

Das Parlament
Nr. 37 / 11.09.2006
bob

Mittel für Aufbauhilfe nach Seebeben

Wirtschaftliche Zusammenarbeit

Haushalt. Der Etat des von Heidemarie Wieczorek-Zeul (SPD) geleiteten Bundesministeriums für wirtschaftliche Zusammenarbeit und Entwicklung soll sich nach den Vorstellungen der Regierung im kommenden Jahr auf 4,5 Milliarden Euro belaufen. Das sind 324,16 Millionen Euro mehr als 2006 (4,18 Milliarden Euro).

Innerhalb des Etats sollen die Ausgaben für Investitionen leicht ansteigen: Von fast 3,09 Milliarden Euro in diesem Jahr auf etwa 3,38 Milliarden Euro 2007. Die Ausgaben für Zuweisungen und Zuschüsse sollen 933,16 Millionen Euro (2006: 873,59 Millionen Euro) betragen, die Ausgaben für das Personal 50,76 Millionen Euro (2006: 47,72 Millionen Euro) und für Verwaltungsausgaben 21,06 Millionen Euro (19,48 Millionen Euro). Außerdem ist als besondere Finanzierungsausgabe der Titel "Wiederaufbauhilfe nach dem Seebeben im Indischen Ozean" vorgesehen. Für das kommende Jahr sind Mittel in einer Gesamthöhe von 120 Millionen Euro vorgesehen. Für die bilaterale finanzielle Zusammenarbeit sollen fast 1,1 Milliarden Euro zur Verfügung stehen. Das sind 112,59 Millionen Euro mehr als in diesem Jahr. Für den Beitrag zu den "Europäischen Entwicklungsfonds" der EU, die auf das Abkommen von Lomé (Togo) und das Folgeabkommen von Cotonou (Benin) zurückgehen, hat die Regierung 705 Millionen Euro eingeplant. Das sind 59,27 Millionen Euro mehr als in diesem Jahr.

Die Beteiligung an Einrichtungen der Weltbankgruppe (Internationale Bank für Wiederaufbau und Entwicklung, Internationale Entwicklungsorganisation, Multilaterale Investitions-Garantie-Agentur und Internationale Finanz-Corporation) sollen mit knapp 464,45 Millionen Euro (2006: 393,04 Millionen Euro) zu Buche schlagen. Dies bedeutet einen Anstieg um knapp 71,41 Millionen Euro. Die Regierung erläutert, Aufgabe der Weltbankgruppe sei es, den wirtschaftlichen und sozialen Fortschritt in den weniger entwickelten Mitgliedsländern durch die Vergabe von langfristigen Darlehen und Zuschüssen, durch Beteiligungen an Investitionen und durch Investitionsgarantien zu fördern.

Für die Beiträge an die Vereinten Nationen, ihre Sonderorganisationen sowie andere internationale Einrichtungen und Nichtregierungsorganisationen hat die Regierung knapp 224,35 Millionen Euro eingeplant. In diesem Jahr waren es 172,35 Millionen Euro. Laut Haushaltsplan erklärt sich der um knapp 52 Millionen Euro höhere Ansatz mit der entwicklungspolitischen Umsetzung der Reform der Vereinten Nationen.

An bilateraler technischer Zusammenarbeit sind für das kommende Jahr 680 Millionen Euro vorgesehen; das sind 50 Millionen Euro mehr als in diesem Jahr. Sie umfasst laut Erläuterung entwicklungspolitisch wichtige Vorhaben, die darauf abzielen, die Leistungsfähigkeit von Menschen und Organisationen, besonders auch ärmerer Bevölkerungsgruppen, in den Kooperationsländern zu erhöhen, indem sie Kenntnisse und Fähigkeiten vermittelt. Sie umfasse auch Vorhaben zur Förderung demokratischer Strukturen sowie der privatwirtschaftlichen Entwicklung.

Auf der Einnahmenseite sollen die Tilgung von Darlehen der bilateralen finanziellen Zusammenarbeit und Rückflüsse aus Treuhandbeteiligungen im kommenden Jahr statt 515 Millionen Euro lediglich noch 503 Millionen Euro ausmachen. Für die Förderung entwicklungswichtiger Vorhaben der politischen Stiftungen werden im kommenden Jahr 186 Millionen Euro (164 Millionen Euro) bereitgestellt. Für die institutionelle Förderung von Einrichtungen der Entwicklungszusammenarbeit (wie den Deutschen Entwicklungsdienst) werden insgesamt fast 172,3 Millionen Euro zur Verfügung stehen, in diesem Jahr knapp 167,41 Millionen Euro.

Für die Förderung entwicklungswichtiger Vorhaben der Kirchen sind knapp 166,14 Millionen Euro etatisiert. Dies sind zwei Millionen Euro mehr als in diesem Jahr. Die Beteiligung am Kapital der Afrikanischen Entwicklungsbank und am Afrikanischen Entwicklungsfonds soll im kommenden Jahr 99,76 Millionen Euro ausmachen. Dies bedeutet einen Rückgang um fast 17,28 Millionen Euro.

Für entwicklungswichtige multilaterale Hilfen im Rahmen internationaler Vereinbarungen zum weltweiten Umweltschutz sind 99,51 Millionen Euro vorgesehen (76,8 Millionen Euro). An entwicklungsorientierter Not- und Übergangshilfe stehen wie in diesem Jahr 88,5 Millionen Euro zur Verfügung.


Ausdruck aus dem Internet-Angebot der Zeitschrift "Das Parlament" mit der Beilage "Aus Politik und Zeitgeschichte"
© Deutscher Bundestag und Bundeszentrale für politische Bildung, 2006.