Das Parlament
Mit der Beilage aus Politik und Zeitgeschehen

Das Parlament
Nr. 37 / 11.09.2006
vom

Entlastung für Unternehmen mit hohem Stromverbrauch

Änderung des Erneuerbare-Energien-Gesetzes

Umwelt. Die Bundesregierung will stark stromverbrauchende Unternehmen des produzierenden Gewerbes und auch Schienenbahnen von Stromkosten entlasten. Dazu hat sie einen Gesetzentwurf zur Änderung des Erneuerbare-Energien-Gesetzes (16/2455) vorgelegt, den der Bundestag am 7. September zur Beratung an den Umweltausschuss überwiesen hat. Das Erneuerbare-Energien-Gesetz (EEG) soll dazu beitragen, den Anteil erneuerbarer Energien an der Stromversorgung bis zum Jahr 2020 auf mindestens 20 Prozent zu erhöhen.

Mit der Änderung ist vorgesehen, die vom EEG ausgelösten Stromkostenanteile der genannten Unternehmen auf 0,05 Cent je Kilowattstunde zu begrenzen. Die Begrenzung gilt für jene Unternehmen, deren Strombezug mindestens zehn Gigawattstunden und deren Verhältnis von Stromkosten und Bruttowertschöpfung mindestens 15 Prozent beträgt. Sie sollen von ihrem Versorger maximal so viel Ökostrom abnehmen müssen, dass die Differenzkosten (im Vergleich zum Strom aus nicht erneuerbaren Quellen) für die anteilig weitergereichte Strommenge höchstens 0,05 Cent je Kilowattstunde betragen.

Dadurch erhöht sich dem Entwurf zufolge allerdings die Menge von Strom aus erneuerbaren Energien, die von allen anderen Endverbrauchern abgenommen werden muss. Dazu zählten die übrigen Industriebetriebe, Handel, Gewerbe, Privatverbraucher und öffentliche Haushalte. Sie müssten zugunsten dieser nun privilegierten Unternehmen mehr Ökostrom abnehmen und bezahlen, als es ihrem "Verursacherbeitrag" entspricht. Um eine unverhältnismäßige Erhöhung der Kosten für diese Endverbraucher zu verhindern, sollen die Wirkungen der neuen Ausgleichsregelung regelmäßig überprüft werden.

Die Regierung erwartet, dass sich die vom EEG verursachten Stromkosten für diese Endverbraucher in den nächsten Jahren um 15 bis 16 Prozent erhöhen werden. Pro Kilowattstunde bedeute dies eine Erhöhung um 0,02 bis 0,03 Cent. Für einen Durchschnittshaushalt mit drei Personen und einem jährlichen Verbrauch von 3.500 Kilowattstunden würde die nominale Erhöhung der jährlichen Stromkosten etwa 80 Cent bis 1,10 Euro betragen. Für ein Unternehmen mit einem Stromverbrauch von zehn Gigawattstunden erhöhten sich die Stromkosten um etwa 3.000 Euro. Ein Unternehmen mit einem Verbrauch von etwa 150 Gigawattstunden, das nicht unter die Privilegierung fällt, müsste mit etwa 45.000 Euro Mehrkosten rechnen. Selbst diese vergleichsweise große Zahl liegt laut Regierung im Verhältnis zu den Stromkosten "deutlich unter einem Prozent".

Der Bundesrat hat begrüßt, dass die Belastung energieintensiver Unternehmen begrenzt wird. Die Regierung will prüfen, ob die Definition von Anlagen im EEG präzisiert werden kann, wie es in ihrer Gegenäußerung dazu heißt. Der Bundesrat hatte um diese Prüfung gebeten.


Ausdruck aus dem Internet-Angebot der Zeitschrift "Das Parlament" mit der Beilage "Aus Politik und Zeitgeschichte"
© Deutscher Bundestag und Bundeszentrale für politische Bildung, 2006.