Historischer Hintergrund
Französische Revolution
Die parlamentarische Polizeigewalt geht zurück auf die Entwicklung des Parlamentarismus während der französischen Revolution. Am 25. Juni 1789 forderte die Nationalversammlung den König auf, die Gardetruppen zu entfernen, die den Tagungssaal – offiziell zum Schutz der Versammlung – umstellt hatten. In der Folge wurde die parlamentarische Polizeigewalt in der französischen Verfassung festgeschrieben.
Parlamentarische Polizeigewalt in Deutschland
Mit dem Erlass von Verfassungen in deutschen Fürstentümern wurde die parlamentarische Polizeigewalt auch in Deutschland eingeführt, zuerst im Jahr 1818 in Bayern. Die anderen deutschen Staaten folgten. Teils wurde die Polizeigewalt des Parlamentspräsidenten in der Verfassung, teils durch förmliches Gesetz oder die parlamentarische Geschäftsordnung geregelt.
1919 wurde die Polizeigewalt des Reichstagspräsidenten, die zunächst nur in der Geschäftsordnung des Reichstags festgelegt war, in die Weimarer Reichsverfassung aufgenommen.
Im Grundgesetz festgeschrieben
1949 wurde die Polizeigewalt des Bundestagspräsidenten im Grundgesetz für die Bundesrepublik Deutschland festgeschrieben. Artikel 40 Absatz 2 des Grundgesetzes basiert auf dem Wortlaut der Weimarer Reichsverfassung. Entsprechende Regelungen finden sich in den Verfassungen der meisten Bundesländer.