Glossar
Wahlen
Bezirk, Wahl-
Jeder Wahlkreis wird noch einmal in
Wahlbezirke, auch Stimmbezirke genannt, unterteilt, um das
Wählen einfacher zu gestalten.
Dabei sollen grundsätzlich nicht mehr als 2500 Wahlberechtigte in einem Wahlbezirk sein. Kleinere Gemeinden bilden i. d. R. einen Wahlbezirk, größere werden aufgeteilt.
Kein Wahlbezirk darf so klein sein, dass erkennbar wird, wie einzelne Wahlberechtigte gewählt haben.
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Dabei sollen grundsätzlich nicht mehr als 2500 Wahlberechtigte in einem Wahlbezirk sein. Kleinere Gemeinden bilden i. d. R. einen Wahlbezirk, größere werden aufgeteilt.
Kein Wahlbezirk darf so klein sein, dass erkennbar wird, wie einzelne Wahlberechtigte gewählt haben.
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Quelle:
http://www.bundestag.de/parlament/wahlen/wahlgl/b/b07