Glossar
Wahlen
Bundesverfassungsgericht
Das Bundesverfassungsgericht mit Sitz in
Karlsruhe besteht aus zwei Senaten mit je acht Richterinnen und
Richtern. Sie sind in ihrer Tätigkeit unabhängig und nur
dem Gesetz unterworfen. Seine Mitglieder werden jeweils zur
Hälfte von Bundestag und Bundesrat gewählt. Für die
Wahl der Verfassungsrichter setzt der Bundestag zu Beginn der
Wahlperiode einen Wahlausschuss ein.
Das Gericht entscheidet u.a. über
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Das Gericht entscheidet u.a. über
- Verfassungsbeschwerden von Bürgerinnen und Bürgern,
- die Vereinbarkeit von Bundes- und Landesrecht mit dem Grundgesetz,
- verfassungsrechtliche Streitigkeiten zwischen Bundesorganen, z.B. dem Bundestag und der Bundesregierung,
- verfassungsrechtliche Streitigkeiten zwischen Bund und Ländern,
- Maßnahmen zum Schutz der verfassungsmäßigen Ordnung,
- die Verwirkung von Grundrechten,
- die Verfassungswidrigkeit politischer Parteien.
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Quelle:
http://www.bundestag.de/parlament/wahlen/wahlgl/b/b16