Glossar
Wahlen
Diskontinuität
Während der Wahlperiode im Bundestag nicht
zu Ende beratene Vorlagen gelten mit Ablauf der Wahlperiode als
erledigt (Diskontinuität).
Ein neuer Bundestag kann jedoch beschließen, dass solche Vorlagen erneut beraten werden.
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Ein neuer Bundestag kann jedoch beschließen, dass solche Vorlagen erneut beraten werden.
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Quelle:
http://www.bundestag.de/parlament/wahlen/wahlgl/d/d02