Glossar
Wahlen
Stimmensplitting
Bei der Bundestagswahl hat jeder Wahlberechtigte zwei
Stimmen. Mit der Erststimme wählt er den Direktkandidaten in
seinem Wahlkreis und
mit der Zweitstimme
eine Landesliste
einer Partei.
Die Erst- und Zweitstimme sind nicht miteinander verknüpft. Es bleibt jedem Wahlberechtigten überlassen, ob er Direktkandidat und Landesliste der gleichen Partei wählt.
Wählt er mit Erst- und Zweitstimme Direktkandidat und Landesliste von verschiedenen Parteien, dann splittet er seine Stimme.
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Die Erst- und Zweitstimme sind nicht miteinander verknüpft. Es bleibt jedem Wahlberechtigten überlassen, ob er Direktkandidat und Landesliste der gleichen Partei wählt.
Wählt er mit Erst- und Zweitstimme Direktkandidat und Landesliste von verschiedenen Parteien, dann splittet er seine Stimme.
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Quelle:
http://www.bundestag.de/parlament/wahlen/wahlgl/s/s08