Glossar
Wahlen
Überhangmandat
Wenn eine Partei mehr Direktkandidatinnen und Direktkandidaten in
den Bundestag entsenden kann, als ihr gemäß der Anzahl
der Zweitstimmen in
einem Bundesland zustehen, vergrößert sich der Bundestag
durch diese Überhangmandate.
Bei der Berechnung der Überhangmandate wird kein Ausgleich zwischen den Ländern vorgenommen.
Im 15. Deutschen Bundestag gibt es 5 Überhangmandate, davon bei der SPD 4 und bei der CDU/CSU 1.
Scheidet ein Abgeordneter aus, der durch ein Überhangmandat einen Sitz im Deutschen Bundestag erhalten hat, wird dieses Mandat nicht nachbesetzt.
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Bei der Berechnung der Überhangmandate wird kein Ausgleich zwischen den Ländern vorgenommen.
Im 15. Deutschen Bundestag gibt es 5 Überhangmandate, davon bei der SPD 4 und bei der CDU/CSU 1.
Scheidet ein Abgeordneter aus, der durch ein Überhangmandat einen Sitz im Deutschen Bundestag erhalten hat, wird dieses Mandat nicht nachbesetzt.
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Quelle:
http://www.bundestag.de/parlament/wahlen/wahlgl/u/u01