Glossar
Wahlen
Ungültige Stimmzettel
Ungültig sind Stimmzettel,
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- die nicht in einem amtlichen Wahlumschlag abgegeben wurden,
- wenn der Wahlumschlag gekennzeichnet wurde oder einen fühlbaren Gegenstand enthält,
- auf denen keine Stimme abgegeben wurde;
- auf denen die Stimmabgabe nicht eindeutig ist, weil beispielsweise mehrere Direktkandidaten oder Landeslisten angekreuzt wurden,
- die eine Kennzeichnung, eine Anmerkung oder einen Vorbehalt enthalten.
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Quelle:
http://www.bundestag.de/parlament/wahlen/wahlgl/u/u03