Glossar
Wahlen
Unterstützungsunterschrift
Unterstützungsunterschriften sind die
Unterschriften von Wahlberechtigten unter Kreiswahlvorschläge oder
Vorschläge von Landeslisten.
Solche Unterstützungsunterschriften sind notwendig, wenn Kreiswahlvorschläge von noch nicht etablierten Parteien oder für unabhängige Kandidaten gemacht , bzw. Landeslisten von noch nicht etablierten Parteien vorgeschlagen werden.
Wenn ein Kreiswahlvorschlag von 200 Wahlberechtigten des Wahlkreises unterzeichnet werden muss, dann müssen die Unterschriften auf amtlichen Formularen gesammelt werden.
Auf dem Formblatt müssen Familien- und Vorname, Geburtstag, Anschrift und Tag der Unterzeichnung und natürlich die Unterschrift für jeden Wahlberechtigten eingetragen werden. Außerdem muss die zuständige Gemeindebehörde bestätigen, dass der Unterzeichner im Wählerverzeichnis eingetragen und im entsprechenden Wahlkreis wahlberechtigt ist.
Jeder Wahlberechtigte darf nur einen Kreiswahlvorschlag unterzeichnen. Macht er das bei mehreren, dann sind alle seine Unterschriften ungültig.
Kreiswahlvorschläge von Parteien dürfen erst nach Aufstellung des Bewerbers durch die Mitglieder- oder Vertreterversammlung unterzeichnet werden, sonst sind sie ungültig.
Muss eine Landesliste durch Wahlberechtigte unterstützt werden, dann gelten grundsätzlich die gleichen Regeln.
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Solche Unterstützungsunterschriften sind notwendig, wenn Kreiswahlvorschläge von noch nicht etablierten Parteien oder für unabhängige Kandidaten gemacht , bzw. Landeslisten von noch nicht etablierten Parteien vorgeschlagen werden.
Wenn ein Kreiswahlvorschlag von 200 Wahlberechtigten des Wahlkreises unterzeichnet werden muss, dann müssen die Unterschriften auf amtlichen Formularen gesammelt werden.
Auf dem Formblatt müssen Familien- und Vorname, Geburtstag, Anschrift und Tag der Unterzeichnung und natürlich die Unterschrift für jeden Wahlberechtigten eingetragen werden. Außerdem muss die zuständige Gemeindebehörde bestätigen, dass der Unterzeichner im Wählerverzeichnis eingetragen und im entsprechenden Wahlkreis wahlberechtigt ist.
Jeder Wahlberechtigte darf nur einen Kreiswahlvorschlag unterzeichnen. Macht er das bei mehreren, dann sind alle seine Unterschriften ungültig.
Kreiswahlvorschläge von Parteien dürfen erst nach Aufstellung des Bewerbers durch die Mitglieder- oder Vertreterversammlung unterzeichnet werden, sonst sind sie ungültig.
Muss eine Landesliste durch Wahlberechtigte unterstützt werden, dann gelten grundsätzlich die gleichen Regeln.
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Quelle:
http://www.bundestag.de/parlament/wahlen/wahlgl/u/u06