Glossar
Wahlen
Wahlrecht
Wie der Deutsche Bundestag gewählt wird,
ist im Artikel 38 des Grundgesetzes, im Bundeswahlgesetz und in der
Bundeswahlordnung geregelt.
Wer wählen darf, muss das aktive Wahlrecht besitzen. Gewählt
werden darf, wer das passive Wahlrecht besitzt.
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Quelle:
http://www.bundestag.de/parlament/wahlen/wahlgl/w/w21