Zeugenvernehmungen im 1. Untersuchungsausschuss
Am Donnerstag, dem 9. November 2006, tagt der 1. Untersuchungsausschuss öffentlich. Der Untersuchungsausschuss klärt unter anderem, welche politischen Vorgaben den Nachrichtendiensten, dem Generalbundesanwalt und dem Bundeskriminalamt im Zusammenhang mit dem Irakkrieg und der Bekämpfung des internationalen Terrorismus gemacht wurden. In diesem Zusammenhang werden vier Zeugen vernommen.
Zeugenvernehmungen von:
-
Gerhard Schindler, Bundesministerium des Innern
-
Reiner Gerling, Bundesnachrichtendienst
-
Bernhard Falk, Vizepräsident des Bundeskriminalamts
- Klaus-Dieter Fritsche, Bundeskanzleramt
Auftrag des 1. Untersuchungsausschusses
Die Bundesregierung hatte am 20. Februar 2006 dem Parlamentarischen Kontrollgremium des Deutschen Bundestages einen Bericht „zu Vorgängen im Zusammenhang mit dem Irakkrieg und der Bekämpfung des internationalen Terrorismus“ vorgelegt. Zur Klärung von offenen Fragen, Bewertungen und gebotenen Konsequenzen wurde am 7. April 2006 der 1. Untersuchungsausschuss gemäß Artikel 44 des Grundgesetzes (GG) eingesetzt. Der Untersuchungsausschuss soll im Zusammenhang mit den Vorgängen aus dem Bericht klären, welche politischen Vorgaben für das Handeln von Bundesnachrichtendienst (BND), Bundesamt für Verfassungsschutz (BfV), Militärischem Abschirmdienst (MAD), Generalbundesanwalt (GBA) und Bundeskriminalamt (BKA) gemacht wurden. Ferner soll der Ausschuss untersuchen, wie die politische Leitung und Aufsicht ausgestaltet und gewährleitstet wurde.
Beginn: Donnerstag, 9. November 2006, 09.30
Uhr
Ort: Paul-Löbe-Haus, Europasaal 4.900
Auftaktbilder: Der Ausschuss entscheidet jeweils vor der Vernehmung über die Möglichkeit von Auftaktbildern.
Bild- und Tonberichterstatter werden gebeten, sich beim Pressereferat (Telefon: 030/227-32929 oder 32924) anzumelden. Auf der Tribüne steht nur eine begrenzte Zahl von Plätzen zur Verfügung. Der Einlass ist entsprechend beschränkt. Wir bitten um Verständnis.