Ausschuss für die Angelegenheiten der Europäischen
Union
Aufgaben des Sekretariats und des Europabüros
Aufgaben des Ausschusses
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Das Sekretariat des Ausschusses für die Angelegenheiten der
Europäischen Union ist Teil der Bundestagsverwaltung, einer
obersten Bundesbehörde, die jedem der derzeit 22
Ausschüsse des Deutschen Bundestages ein Sekretariat zur
Verfügung stellt. Aufgabe des Sekretariates ist die
administrative, organisatorische und fachlich-inhaltliche Betreuung
der Ausschussarbeit. Das Ausschusssekretariat führt hierzu
alle Arbeiten aus, die für die Vorbereitung, Durchführung
und Nachbereitung der Ausschusssitzungen notwendig sind. Es
unterstützt den Vorsitzenden, die Obleute sowie alle
Mitglieder des Ausschusses in der Ausübung ihres Mandats.
Über die regelmäßige Vorbereitung der
Ausschusssitzungen hinaus sind die Mitarbeiterinnen und Mitarbeiter
des Sekretariates für die organisatorische Vorbereitung von
Delegationsreisen des Ausschusses, die Betreuung von
ausländischen Delegationen, die Organisation von
Anhörungen und die Vorbereitung von Gesprächen mit in-
und ausländischen Parlamentariern sowie Vertretern des
öffentlichen Lebens zuständig.
Die Leiterin des Ausschusssekretariates, eine Beamtin des
höheren Dienstes, ist "Berater und Gehilfe" des Vorsitzenden
in einer Person. Unterstützt wird sie bei ihrer Tätigkeit
von zwei weiteren Beamten des höheren Dienstes, einer
Büroleiterin, zwei Ausschusssekretärinnen, studentischen
Hilfskräften sowie den Mitarbeiterinnen und Mitarbeitern des
Europabüros.
Das Ausschusssekretariat ist für den Bundestag zugleich
Ansprechpartner der Konferenz der Ausschüsse für
Gemeinschafts- und Europaangelegenheiten der Parlamente der
Europäischen Union (COSAC).
Während der deutschen EU-Ratspräsidentschaft im ersten
Halbjahr 2007 bedeutet dies, dass das Ausschusssekretariat die
Ausrichtung des Treffens der COSAC Vorsitzenden und die XXXVII.
COSAC-Konferenz in Berlin organisieren wird.
Europabüro
Das Europabüro im
Sekretariat des Ausschusses für die Angelegenheiten der
Europäischen Union ist innerhalb der Verwaltung des Deutschen
Bundestages zentrale Eingangsstelle aller Zuleitungen von
EU-Dokumenten. Das Europabüro erarbeitet Vorschläge,
welche Ausschüsse die jeweiligen Unionsvorlagen
federführend bzw. mitberatend behandeln sollen. Diese
Vorschläge werden im Namen des Vorsitzenden des Ausschusses
für die Angelegenheiten der Europäischen Union dem
Präsidenten des Deutschen Bundestages übermittelt. Im
Benehmen mit dem Ältestenrat werden die Unionsvorlagen dann in
Form einer Sammelliste (siehe
unten) an die Ausschüsse zur Beratung
überwiesen.
Darüber hinaus erteilt das Europabüro den Abgeordneten,
deren Mitarbeiterinnen und Mitarbeitern sowie den
Beschäftigten der Verwaltungen der im Bundestag vertretenen
Fraktionen und der Verwaltung des Bundestages Auskünfte
über Inhalt, Beratungsstand und Terminierung von Vorhaben der
Europäischen Union.
Sammelliste
Diese ist als Unterrichtung
über die gemäß § 93 der
Geschäftsordnung des Bundestages an die Ausschüsse
überwiesenen Unionsvorlagen und Unionsdokumente als
Bundestagsdrucksache im Internet
http://dip.bundestag.de/
unter dem Vorgangstyp "Unterrichtung" / "Titeluebersicht mit
Ausschussueberweisungen" abrufbar.