Ausschuss für die Angelegenheiten der Europäischen
Union
Grußwort des Vorsitzenden
Herzlich willkommen
auf der Internetseite des Ausschusses für die Angelegenheiten der Europäischen Union. Der Europaausschuss in der 16. Wahlperiode des Deutschen Bundestages hat seine Arbeit in einer Zeit großer Herausforderungen für die Europäische Union aufgenommen.
Die Erweiterung der Europäischen Union zum 1. Mai 2004 war ein historischer Schritt in der Geschichte des europäischen Integrationsprozesses. Mit der Aufnahme der mittel- und osteuropäischen Länder sowie von Malta und Zypern hat die EU einen entscheidenden Beitrag zur endgültigen Überwindung der erzwungenen Teilung Europas während des Kalten Krieges geleistet. Das bedeutet für ganz Europa mehr Frieden, Sicherheit und Stabilität.
Die Erweiterung der Union auf 25 und mit den bereits beschlossenen Beitritten Bulgariens und Rumäniens auf 27 Mitgliedstaaten hat zugleich das Bewusstsein gestärkt, dass institutionelle Reformen der EU unumgänglich sind, um den Anforderungen eines erweiterten Europas gerecht zu werden und handlungsfähig zu bleiben. Die auf dem Gipfel der Staats- und Regierungschefs in Nizza im Dezember 2000 angestoßene Debatte zur Zukunft der EU mündete in den Vertrag über eine Verfassung von Europa, der am 29. Oktober 2004 in Rom von den Staats- und Regierungschefs der 25 Mitgliedstaaten der EU feierlich unterzeichnet wurde. In Deutschland wurde das Ratifizierungsgesetz in Bundestag und Bundesrat im Mai 2005 mit überwältigender Mehrheit angenommen. Als federführender Ausschuss hat der Ausschuss für die Angelegenheiten der Europäischen Union über Jahre hinweg die Arbeit am Verfassungsvertrag intensiv begleitet.
Nach der eindeutigen Ablehnung des Verfassungsvertrages in Volksabstimmungen in Frankreich und den Niederlanden sind die Konsequenzen für Europa bislang noch nicht abzusehen. Fest steht lediglich, dass der Verfassungsvertrag nur in Kraft treten kann, wenn er von sämtlichen Mitgliedstaaten nach den jeweils dafür vorgesehenen nationalen Verfahren ratifiziert wird. Nach der selbstverordneten Reflexionsphase hat deshalb die Wiederbelebung der Verfassungsdebatte oberste Priorität.
Der Erfolg der europäischen Integration hängt entscheidend davon ab, ob es gelingen wird, die politische Handlungsfähigkeit der europäischen Institutionen zu stärken und die demokratische Legitimation der Union auf eine breitere Basis zu stellen. Dabei wird die Rolle de nationalen Parlamente von besonderer Bedeutung sein. Sie müssen stärker an der politischen Willensbildung der Europäischen Union beteiligt werden. Es geht um Subsidiarität und Verhältnismäßigkeit bei europäischen Gesetzgebungsinitiativen.
Im ersten Halbjahr 2007 wird Deutschland die Ratspräsidentschaft in der EU übernehmen. In diese Zeit fällt auch der 50. Jahrestag der Unterzeichnung der Römischen Verträge. Ziel sollte es sein, dass diese Anlässe zu einer tiefgreifenden Debatte zur Zukunft des Projektes Europa führen. Fünfzig Jahre nach Beginn des europäischen Einigungsprozesses ist es an der Zeit, die Frage nach der Identität von Europa zu stellen. Denn mehr als eine institutionelle Neuordnung benötigt eine räumlich erweiterte und inhaltlich vertiefte Union eine grundlegende Debatte über die Finalität Europas. Gemeint sind die Fragen nach den Zielen, die die europäische Integration leiten, und der Gestalt, die sie am Ende haben soll.
Ich würde mich freuen, wenn Sie unsere Internetseite als Informationsangebot nutzten. Ihre Anregungen und Fragen können Sie an das Sekretariat des Ausschusses über die Email- Adresse europaausschuss@bundestag.de richten.
Mit freundlichen Grüßen
Ihr
Matthias Wissmann