Tierarzneimittelrecht
Verbraucherschutz. Die CDU/CSU fordert die Bundesregierung in einem Antrag ( 15/3112) auf, einen Gesetzentwurf zur Novelle der tierarzneimittelrechtlichen Vorschriften des Arzneimittelgesetzes (AMG) vorzulegen. Der Bundestag hat den Antrag am 27. Mai zur Beratung an den Verbraucherschutzausschuss überwiesen. Zur Begründung heißt es, frühere AMG-Novellierungen hätten die Tierärzte, Landwirte und andere Tierhalter vor große Probleme gestellt. Deshalb sei es notwendig, die Vorschriften über Fütterungsarzneimittel und die Verschreibung, Abgabe und Anwendung von Arzneimitteln durch Tierärzte zu überarbeiten. Die beispielsweise im AMG festgelegte Sieben-Tage-Regelung sei zu ersetzen, so die Union. Im AMG ist unter anderem vorgesehen, dass der Tierarzt Fütterungsarzneimittel nur verschreiben darf, wenn darin verschreibungspflichtige Vormischungen enthalten und sie in der Regel zur Anwendung innerhalb von sieben Tagen bestimmt sind. bob